Essen-Stadtwald. CDU und Grüne wollen wissen, ob eine solche Satzung den Abriss von Gebäuden tatsächlich verhindert und welche Folgen sie für Eigentümer hat.
In der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Essen am Donnerstag, 18. Februar, werden die Fraktionen von CDU und Grünen die Stadtverwaltung durch einen gemeinsamen Antrag beauftragen, die Folgen und Möglichkeiten einer sogenannten Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung darzulegen. Eine solche Satzung könne das Erscheinungsbild des Ensembles vor Veränderungen durch Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen oder Abriss und Neubauten von Gebäuden schützen, habe aber auch Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit der Eigentümer.
Dazu erklärt Lisa Mews, Sprecherin für Denkmalschutz der Ratsfraktion der Grünen: „Die Eyhof-Siedlung in Stadtwald ist ein Kleinod. Die städtebauliche Struktur dieser rund 100 Jahre alten Siedlung muss unbedingt erhalten bleiben. Ob dazu eine Erhaltungssatzung das richtige Instrument ist, muss zunächst geprüft werden.“ Möglicherweise gebe es auch noch andere stadtplanerische Möglichkeiten zur Bewahrung des Ensembles. Nach Auffassung der Grünen müssten sich Neubauten mindestens von der Größe und der äußeren Gestalt her eng an der historischen Bebauung orientieren.
Die Siedlung in Essen-Stadtwald wurde als genossenschaftliches Projekt gebaut
„Die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft sehen wir dabei in der besonderen Verantwortung, dass bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt oder auch neu geschaffen wird“, so Mews. Die Siedlung sei vor 100 Jahren als genossenschaftliches Projekt mit dem Ziel gebaut worden, einer guten sozialen Durchmischung Rechnung zu tragen. Das Ziel sei bis heute aktuell.
Auch Sven-Martin Köhler, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hält das Architekten Josef Rings geplante Ensemble für ein „städtebauliches Juwel“. Die 183 Ein- und Zweifamilienhäuser wurden von 1921 bis 1924 gebaut, die Siedlung ist symmetrisch aufgebaut. „Der Erhalt dieser historisch sehr bedeutsamen Siedlung hat für die CDU-Fraktion sehr hohe Priorität“, so Köhler.
Auf diesem Weg wolle man die Eigentümer mitnehmen. „Ob eine Erhaltungssatzung den geplanten Abriss und Neubau der Häuser Angerstraße 17-29 verhindern kann, wollen wir seitens der Stadtverwaltung geklärt wissen. Wichtig ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Satzung für alle anderen Hauseigentümer der Siedlung hätte“, erklärt Köhler.
Eine Satzung, die einen Abriss nicht verhindere, aber alle anderen Hausbesitzer auf lange Zeit einschränke, sei nicht zielführend. Wichtig sei die Einbeziehung der Bürger. Die Prüfungsergebnisse sollen daher den Eigentümern und Bewohnern der Eyhof-Siedlung in einer Bürgerversammlung vorgestellt und erläutert werden.