Essen-Stadtwald. Stadt stellt den Entwurf der Erhaltungssatzung für die Siedlung in Essen-Stadtwald am 13. Juni den Bürgern in der ev. Kirche Rellinghausen vor.
- Seit Jahren kämpft eine Bürgerinitiative um den Erhalt der Eyhof-Siedlung in Essen.
- Zuletzt wurde der Stadt Verzögerungstaktik vorgeworfen.
- Jetzt gibt es eine Bürgerinformation zum Entwurf einer Erhaltungssatzung.
Kritik an der Stadtverwaltung gab es, als im Mai der Tagesordnungspunkt „Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung“, der im Planungsausschuss und Rat behandelt werden sollte, kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde. Von Verzögerungstaktik war bei einigen Bürgern die Rede, die sich für den Erhalt des baulichen Ensembles in Essen-Stadtwald engagieren. Jetzt steht noch vor der politischen Sommerpause ein Termin für eine Bürgerinformation an.
Die Verwaltung hatte den Aufschub des Themas damit begründet, dass man zunächst die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den Inhalt des inzwischen erstellten Entwurfs für eine Erhaltungssatzung informieren wolle. Das Argument kam nicht bei allen gut an: Es habe bereits eine Bürgerbeteiligung gegeben, der Bürgerwille, die Siedlung als Ensemble zu schützen, sei dabei klar geworden. Das Prozedere solle offenbar in die Länge gezogen werden, ärgerten sich vor allem Mitglieder der Bürgerinitiative für den Erhalt der rund 100 Jahre alten Siedlung unterhalb der Frankenstraße.
Stadt Essen lädt die Bürger zur Informationsveranstaltung ein
Nun lädt die Stadt für Dienstag, 13. Juni, 17 bis 19 Uhr, in die Kirche der evangelischen Gemeinde Rellinghausen, Bodelschwinghstraße 6, zur Bürgerversammlung ein. Das Planungsbüro „Stadtguut“ wurde von der Stadt mit einem Gutachten zur Eyhof-Siedlung beauftragt und stellte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung erste Ergebnisse in einer Informationsveranstaltung am 14. Dezember 2022 vor.
Im Anschluss daran wurden die Hinweise der Bürger und Bürgerinnen in die Begutachtung einbezogen und auf der Grundlage des Gutachtens über den Erhaltungswert der Siedlung ein Entwurf für eine Erhaltungssatzung erarbeitet.
Bei der Veranstaltung am 13. Juni bekommen die Teilnehmenden nun Informationen zum aktuellen Entwurf der Erhaltungssatzung und haben die Möglichkeit, Fragen mit den Verantwortlichen zu besprechen. Vor Ort sein werden Vertreter und Vertreterinnen des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Planungsbüros „Stadtguut“. Zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist keine Anmeldung notwendig.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/stadtplanung.
Die historische Siedlung wurde vor rund 100 Jahren erbaut
Zum Hintergrund: Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhof-Siedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Um das Ensemble mit seiner städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, könnte es nun durch eine sogenannte Erhaltungssatzung geschützt werden. Diese würde Veränderungen, etwa den Abriss von Häusern, erschweren, aber nicht in jedem Fall verhindern.
Der Bürgerinitiative geht es darum, den Abriss einiger Häuser an der Angerstraße am Rand der Siedlung zu verhindern. Die Gebäude Angerstraße 17-29 gehören der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft. Ende 2019 wurden deren Pläne bekannt, die Häuser abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Seitdem gibt es dagegen massiven Widerstand nicht nur von betroffenen Bewohnern, die fürchten, ihre Wohnungen, ihr Lebensumfeld und die gewachsene Nachbarschaft verlassen zu müssen.
In den vergangenen Jahren hatte die Bürgerinitiative Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt, aber auch Unterstützung von Menschen erhalten, die aus ästhetischen Gründen das architektonisch besondere, symmetrisch aufgebaute Ensemble in seiner Gesamtheit erhalten wollen. Dafür hatte sich auch der Arbeitskreis Essen 2030 eingesetzt, der sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich um Themen wie Architektur und Stadtentwicklung kümmert. Für andere wiederum stand der drohende Verlust von preiswertem Wohnraum im Mittelpunkt.
Satzung würde Veränderungen an den Gebäuden künftig erschweren
Die Verwaltung der Stadt wurde im Dezember 2021 damit beauftragt, einen Entwurf einer solchen Erhaltungssatzung auszuarbeiten. Mit Inkrafttreten dieser Satzung würden der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen. Um zu klären, was genau die städtebauliche Eigenart ausmacht und was zukünftig mit einer Satzung geschützt werden könnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.