Essen. Eigentlich müsste Essen Lockerungen kassieren, doch wegen vieler Test-Stellen dürfen Läden offen bleiben. Ein aktueller Test ist Voraussetzung.
Obwohl Essen wegen der wieder höheren Inzidenz eigentlich ein Kandidat für die „Notbremse“ ist, will Oberbürgermeister Thomas Kufen den Einzelhandel auch nach dem 29. März offenlassen und es bei der „Click and Meet“-Regel belassen. Hebel dafür ist ein Passus in der Corona-Schutzverordnung, der dies erlaubt, sofern eine Stadt genügend Test-Kapazitäten anbieten kann. „Das trifft auf uns zu“, so Kufen, der auf nunmehr über 100 Test-Möglichkeiten in Essen verweist.
Im Gegenzug führt nun auch Essen die Maskenpflicht in der Innenstadtund auf den Geschäftsstraßen der größeren Stadtteilzentren ein, etwa in Rüttenscheid. Bisher gilt hier nur die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske.
Unter der Voraussetzung eines vorliegenden negativen Schnelltestergebnisses können Essener Bürger Einzelhandelsgeschäfte weiterhin betreten, selbst wenn diese nicht der Waren des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel führen. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie die Beschränkung der Personenanzahl im Geschäft bleiben dabei bestehen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Um in Supermärkten einzukaufen, braucht es auch weiterhin keinen Test.
Kufen schwenkt bei Maskenpflicht um und begründet das mit den Mutanten
„Wir behalten die Lockerungen also bei, beobachten das Infektionsgeschehen aber sehr genau“, so Kufen, der sich auf keinen Fall den Vorwurf einhandeln will, die Stadt verhalte sich fahrlässig in der Pandemie. Daher gelte nun die Maskenpflicht, die Kufen bislang außerhalb geschlossener Räume als nicht zwingend nötig angesehen hat. Sein Umdenken hänge auch mit den Virusmutanten zusammen, die infektiöser seien und somit leichter auch auf stark begangenen Einkaufsstraßen von Mensch zu Mensch übertragen werden könnten, so Kufen.
Neben den Einzelhändlern profitieren auch die Essener Museen und Galerien vom Nicht-Vollzug der Notbremse. Auch sie dürfen unter den bislang geltenden Bedingungen und Einschränkungen ab Montag weiterhin Besucher empfangen, wenn diese einen aktuellen Test vorweisen können.
Wer die Maskenpflicht missachtet, wird bis Ostern ermahnt, danach droht Ordnungsgeld
Auch die Maskenpflicht gilt ab Montag 29. März, bis Ostern sollen Menschen, die keine Maske tragen, vom Kommunalen Ordnungsdienst allerdings nur ermahnt werden. Bis alle Hinweis-Schilder angebracht sind und die Menschen sich an die Pflicht gewöhnt haben, brauche es einige Tage, so der OB. Nach Ostern allerdings könnten laut Kufen auch Ordnungsgelder verhängt werden, wenn ein Bürger ohne Maske angetroffen werde.
Zum gesetzlichen Hintergrund: Wenn an drei aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 100 liegt, müssen die seit 7. März möglichen Lockerungen eigentlich wieder zurückgenommen werden. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes regelt dies aber nicht landesweit, sondern gibt die Entscheidung in die Kreise und kreisfreien Städte.
Kreise und kreisfreie Städte, „die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen“ verfügen, können eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen. Voraussetzungen sind Test-Optionen und ein flächendeckendes Angebot an Corona-Schnelltestzentren im Stadtgebiet.
Angebot an Test-Möglichkeiten soll weiter wachsen
Dieses Testangebot sei in Essen ausreichend, so Kufen. Und es wachse weiter. Neben den großen Zentren, etwa in der Grugahalle oder in der Lichtburg und am Flughafen, gebe es mittlerweile auch zahlreiche Apotheken und Ärzte, die die kostenlosen Test anböten. „Wir gehen davon aus, dass jeder die Chance hat, sich testen zu lassen.“
Marc Heistermann, Hauptgeschäftsführer des Essener Einzelhandelsverbandes, nimmt die Ankündigung positiv auf: „Wir sehen die Stadt völlig auf unserer Seite.“ Allerdings komme durch die neue Regelung wieder weitere Arbeit auf die Einzelhändler zu, die sich nun auch Testergebnisse zeigen lassen müssten.
Kein gutes Bild hat er von Bund und Ländern, die durch widersprüchliche Aussagen – gerade in dieser Woche – für viel Verwirrung gesorgt hätten. „Die Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben. Ich habe das Gefühl, da hält man sich sklavisch an irgendwelche Inzidenzwerte.“
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