Duisburg. An der maroden Berliner Brücke (A59) sind erneut Schäden an den Fahrbahnübergängen festgestellt worden. Ist für die Reparatur eine Vollsperrung notwendig?

Möglicherweise muss die Berliner Brücke (A59) für Reparaturarbeiten vorübergehend gesperrt werden. „Derzeit wird geprüft, inwieweit eine zwei- bis dreitägige Vollsperrung in Fahrtrichtung Dinslaken nötig sein wird“, erklärt ein Sprecher der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) auf Anfrage. Der Grund: Bei einer Sonderprüfung am 17. Dezember sind neue Schäden an Fahrbahnübergängen festgestellt worden.

Nachrichten wie diese bereiten vielen Unternehmen, Pendlern und Autofahrerin in und um Duisburg Sorge. In der Stadt geht die Angst vor einem Desaster wie im Fall der Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid um: Diese Autobahnbrücke musste wegen irreparabler Schäden am Tragwerk plötzlich für immer gesperrt werden. Die marode Berliner Brücke in Duisburg soll noch eine Restnutzungsdauer bis 2029 haben – das hatten zumindest statische Berechnungen ergeben. Doch im Oktober 2024 wurde die Brücke überraschend für Lkw über 48 Tonnen gesperrt, weil die Autobahn GmbH „erhebliche Mängel an der Tragfähigkeit“ festgestellt hatte. Und nicht nur die für diese Ablastung ausschlaggebenden Risse im Stahl eines Haupttragwerkes beschäftigen den Bundesbetrieb.

Berliner Brücke (A59): Neue Schäden an Fahrbahnübergängen müssen repariert werden

Schäden an den Fahrbahnübergängen, wie sie zurzeit auch etwas weiter südlich auf der A59-Grunewaldbrücke beseitigt werden müssen, waren an der Berliner Brücke bereits bei einer Prüfung im November entdeckt worden. Die Schwachstellen konnten im Dezember saniert werden, ohne dass der Verkehr dafür eingeschränkt werden musste. Aber die Übergänge machen weitere Probleme. Möglicherweise sind die neuen Reparaturen nicht ohne eine Vollsperrung Richtung Dinslaken möglich.

Dazu muss man wissen: Die Berliner Brücke ist ein 1824 Meter langer Brückenzug, der aus sieben, teils unterschiedlich konstruierten Teilbrücken besteht. Dies sind (von Norden nach Süden): Stadtparkbrücke, Güterbahnhofsbrücke, Hafenbeckenbrücke, Industriebrücke, Rhein-Herne-Kanalbrücke, Ruhrbrücke und Ruhrdeichbrücke.

Neue Probleme am Fahrbahnübergang gibt es nun zwischen der Ruhrbrücke und der Rhein-Herne-Kanalbrücke. Ein Sprecher erläutert zum Schaden: „Den Fahrbahnübergang kann man sich wie eine Ziehharmonika vorstellen. Denn ein Brückenbauwerk dehnt sich beispielsweise bei steigenden Temperaturen aus und zieht sich umgekehrt bei Abkühlung wieder zusammen. Um diese Flexibilität zu ermöglichen, sind Dehnfugen im Fahrbahnübergang nötig, die sich aktuell ‚festgesetzt‘ haben. Der beschriebene Ziehharmonikaeffekt ist somit gestört.“ Probleme mit Fahrbahnübergängen sind keine Seltenheit.

Die Fahrbahnübergänge zwischen der Ruhrbrücke und der Rhein-Herne-Kanalbrücke sind beschädigt. 
Die Fahrbahnübergänge zwischen der Ruhrbrücke und der Rhein-Herne-Kanalbrücke sind beschädigt.  © WAZ | pw

Ruhrbrücke: Nächste Sonderprüfung im Januar

Die Schäden dagegen, die im Oktober zur Ablastung geführt haben, betreffen das stählerne Haupttragwerk der Ruhrbrücke. Die Entwicklung dieser Risse im Bereich der Auflager ist entscheidend dafür, ob weitere dauerhafte Verkehrseinschränkungen notwendig werden. Darum müssen diese Problemstellen an den Längsträgern der Überbauten monatlich bei Sonderprüfungen inspiziert werden. Zur Kontrolle des Risswachstums werden zum Beispiel Magnetpulverprüfungen durchgeführt.

Die Reststandzeit der Ruhrbrücke sei „begrenzt, rechnerisch nicht belastbar ermittelbar und abhängig von der zukünftigen Schadensentwicklung“, erläutert der Bundesbetrieb grundsätzlich. Und: Der Schadensfortschritt könne gegebenenfalls „nur durch eine weitere Reduktion der Verkehrslast abgemildert werden.“ Bei der Sonderprüfung am 17. Dezember war jedoch keine Verschlechterung aufgefallen, die eine weitere verkehrliche Einschränkung erforderlich gemacht hätte, so ein Sprecher der Autobahn GmbH. Die nächste Sonderprüfung beginnt noch im Januar. Die Angst vor neuen gravierenden Schäden und folglich weiteren Verkehrseinschränkungen ist ständiger Begleiter der Inspektionen.

Güterbahnhofsbrücke wird seit 2016 fortlaufend instandgesetzt

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Im Januar wird auch die Güterbahnhofsbrücke des Brückenzuges wieder untersucht. Für dieses Teilbauwerk ist zurzeit alle sechs Monate eine Prüfung vorgesehen. Der Stahl dieser Brücke hat ebenfalls Risse, aber nicht an den Auflagern. Der Sprecher berichtet: „Die Rissschädigungen haben nicht die Bedeutung wie bei dem Teilbauwerk Ruhrbrücke. Die Güterbahnhofsbrücke wurde in den letzten Jahren an vielen Stellen erfolgreich verstärkt.“

Das Bauwerk werde aufgrund der bekannten Schäden seit 2016 fortlaufend instandgesetzt: „Durch den Bau eines Gerüstes, oberhalb der Oberleitung, konnte ohne zeitliche Beschränkungen und Abhängigkeiten des Bahnbetriebes jederzeit geprüft und saniert werden.“

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  • Bei den Sonderprüfungen handelt es sich um eine Brückenprüfung nach der DIN-Norm DIN 1076 mit Ultraschallprüfungen der Schweißnähte, die von zwei besonders geschulten Ingenieuren mit Helfern ausgeführt werden.
  • Die feinen Risse im Stahlträger der Ruhrbrücke seien „auf fehlende Materialeigenschaften hinsichtlich Zähigkeit und Rissauffangvermögen“ zurückzuführen, erläutert die Autobahn GmbH.
  • Vergleichbar seien diese Schäden mit denen im Stahl der Rheinbrücken in Leverkusen (A1) und Duisburg-Neuenkamp (A40).

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