Duisburg. Die Autobahn GmbH hat den vorgezogenen Neubau der maroden Berliner Brücke (A59) beantragt. Warum die Stadt Duisburg nicht zustimmen will.

Nachdem die Autobahn GmbH Mitte Oktober „erhebliche Mängel an der Tragfähigkeit“ der Berliner Brücke im Zuge der A59 festgestellt hatte, beantragte der Bundesbetrieb beim Fernstraßenbundesamt (FBA) den vorgezogenen Bau der Brücke und der dazugehörigen Bauwerke im Autobahnkreuz Duisburg (A40/A59). Da die Autobahngesellschaft dies vor dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss zum gesamten Ausbau der A59 in Duisburg beantragte – dieser steht noch aus –, reagiert nun die Stadt Duisburg: Der Rat soll in seiner nächsten Sitzung am Montag, 2. Dezember, über eine Stellungnahme zum vorgezogenen Neubau entscheiden. Die Stadt will der vorläufigen Anordnung nicht zustimmen.

„Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Stadt Duisburg zu dem Antrag angehört werden muss“, erläutert Stadtsprecher Peter Hilbrands das Vorgehen. Die Stadt fordert bekanntlich seit Jahren die Zweiteilung des umstrittenen Planfeststellungsverfahrens zum A59-Ausbau, um die Berliner Brücke schnellstmöglich neu bauen und beim weiteren Ausbau ab Meiderich zwischen den Varianten (Hochtrasse einerseits, Tunnel oder Troglage andererseits) in Ruhe abwägen zu können. Die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH hat das bislang abgelehnt und beim Fernstraßenbundesamt einen Planfeststellungsantrag für den gesamten 6,7 Kilometer langen Abschnitt gestellt.

Stadt Duisburg: Zustimmung käme Einverständnis zum A59-Ausbau in Hochlage gleich

Wie beim Erörterungstermin im April 2024 hält die Stadt in der neuen Stellungnahme an ihren Forderungen aus der Gesamtstellungnahme fest: Sie fordert eine Tunnel- statt Brückenlösung für den Ausbau der A59 nördlich der Berliner Brücke. „Die Stadt verweist abermals auf die rechtlichen Bedenken zur Gesamtplanung“, so Hilbrands. Die Bedeutung einer intakten Berliner Brücke sei der Verwaltung zwar bewusst, dennoch könne sie der beantragten vorläufigen Anordnung für den Bau der Teilbauwerke nicht zustimmen. 

Die A59 führt zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (links) und Meiderich (rechts) über die Berliner Brücke.
Die A59 führt zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (links) und Meiderich (rechts) über die Berliner Brücke. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Oberbürgermeister Sören Link argumentiert, eine Zustimmung der Stadt zur vorläufigen Anordnung „käme vorauseilend einem generellen Einverständnis zum Ausbau der A59 in Hochlage gleich, den wir entschieden ablehnen. Das Leben und der Alltag vieler Duisburgerinnen und Duisburger wären auf Jahrzehnte massiv belastet und eingeschränkt. Für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur wäre auch nichts gewonnen – im Gegenteil. Und dieser Umstand ist für mich, Duisburg und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar. Bessere Alternativen liegen auf dem Tisch und denen gilt es sich jetzt mit politischem Gestaltungswillen zu widmen.“ 

Wann einer Zustimmung der Stadt nichts im Wege stünde

Das Fernstraßenbundesamt in Leipzig hat in der Vergangenheit seine beschränkte Rolle als Zulassungsbehörde betont: „Als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sind wir an den uns von der Vorhabenträgerin vorgelegten Antrag gebunden.“ Das FBA ist bei seiner Entscheidung über den Antrag auf vorläufige Anordnung zwar gesetzlich nicht an die Ablehnung der Stadt Duisburg gebunden, dennoch hofft auch Duisburgs Dezernent für Stadtentwicklung und Mobilität auf ein Einlenken der Planfeststellungsbehörde:

„Um den von der Stadt geforderten Autobahnausbau in Tunnel- bzw. Troglage mit Überdeckelung nicht bereits vor Durchführung der Machbarkeitsstudie auszuschließen, kann von Seiten der Stadt Duisburg keine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt werden“, sagt Martin Linne. „Eine solche Genehmigung sowie deren bauliche Umsetzung würde die Fortführung der Trasse in Tieflage nicht mehr zulassen.“ 

Martin Linne: Eine Zustimmung würde die Fortführung der Trasse in Hochlage nicht mehr zulassen.
Martin Linne: Eine Zustimmung würde die Fortführung der Trasse in Hochlage nicht mehr zulassen. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Link und Linne betonen, dass es durchaus Alternativen gebe. Schließlich sei die Stadt seit Jahren an der schnellstmöglichen Erneuerung der Berliner Brücke interessiert. Soweit sich der Antrag der Autobahn GmbH auf den Bereich bis zur Meidericher Hafenbahn am Betriebshof der Duisburger Wirtschaftsbetriebe beschränken würde, stünde einer Zustimmung der Stadt nichts im Wege.

Denn diese Lösung würde eine Umsetzung des Autobahnausbaus nach Norden sowohl in der von der Autobahn GmbH angestrebten Hochlage als auch in der von der Stadt Duisburg verfolgten Tieflage in Meiderich und Hamborn ermöglichen, erläutert Sprecher Hilbrands die Sicht der Stadt. Sofern der Rat der Stellungnahme zustimmt, werde diese umgehend an das Fernstraßenbundesamt übermittelt.

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Der Bundesbetrieb dagegen argumentiert, der „Antrag auf vorläufige Anordnung (§ 17 Abs. 2 FStrG) war der einzige Weg, um mit dem Neubau der Berliner Brücke schnellstmöglich beginnen zu können. Die Fertigstellung und der Anschluss der Berliner Brücke müssen auf Grundlage des bereits laufenden Planfeststellungsverfahrens zur A59 erfolgen.“

Der schnelle Ersatzneubau der Brücke könne durch eine Teilung der laufenden Planfeststellung nicht erreicht werden. „Ganz im Gegenteil, die Teilung würde den Baubeginn um Jahre verzögern und damit die Sicherstellung der Streckenverfügbarkeit gefährden“, so die Autobahn GmbH.

>> Überragendes öffentliches Interesse

Das Fernstraßenbundesamt könne bei der Genehmigung vorbereitende Maßnahmen oder Teilbaumaßnahmen aus einem Gesamtverfahren herauslösen und vorläufig anordnen, sofern an dem vorzeitigen Baubeginn ein öffentliches Interesse bestehe, erklärt die Autobahn GmbH. Grundlage sei das „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“. Im Falle der Berliner Brücke liege ein „überragendes öffentliches Interesse“ vor.

>> WARTEN AUF DAS GUTACHTEN ZUM TUNNELAUSBAU

  • Hoffnung setzen die Duisburger Gegner der A59-Hochtrasse in ein Gutachten, für das sich unter anderem die hiesigen Bundestagsabgeordneten eingesetzt hatten.
  • Es soll die Parlamentarier in die Lage versetzen, zwischen den beiden Varianten für den A59-Ausbau im Stadtnorden abzuwägen. Denn es ist unklar, wie viel teurer eine tiefer gelegte A59 überhaupt wäre.
  • Das unabhängige Gutachten für den Bundestag erwarte er Mitte Dezember, hatte der Abgeordnete Mahmut Özdemir (SPD) Ende Oktober gesagt.