Duisburg. Alle Mai-Termine im Impfzentrum sind ausgebucht. Welche erlaubten Möglichkeiten Duisburger nun haben, um sich doch schneller impfen zu lassen.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) sind im Impfzentrum Duisburg für den Monat Mai alle Termine vergriffen. „Sobald das Land weitere Impfstoffdosen ankündigt beziehungsweise zusagt und uns die Kommunen dann ihre entsprechenden Kontingente melden, können wir auch wieder neue buchbare Termine in unserem Portal einstellen“, sagt Christopher Schneider, Sprecher der KVNo. Ab Juni soll dies wieder möglich sein. Was aber können Impfberechtigte jetzt schon tun, um einen Termin zu bekommen?
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Impfberechtigte und -willige sollten laut KVNo in den kommenden Tagen weiterhin über die Hotline 116 117 gegebenenfalls Termine auch in alternativen Impfzentren in der Region erfragen oder sich im Online-Buchungssystem der KVNo auf termin.corona-impfung.nrw auf die Wartelisten in anderen Städten/Kreisen setzen lassen. „Dann erhalten die registrierten User automatisch eine Benachrichtigung, wenn für das jeweilige Impfzentrum neue Terminkapazitäten freigeschaltet werden“, so Schneider.
Impfzentrum Duisburg ausgebucht – KVNo rät: Haus- und Fachärzte kontaktieren
Als weitere Alternative können Impfwillige in den kommenden Tagen und Wochen Haus- und Fachärzte kontaktieren. „Hier kommt es aber auf die individuelle Praxis- beziehungsweise Patientenstruktur an, ob und wann eine Impfung erfolgen kann“, sagt der Sprecher der KVNo. „In Summe werden derzeit alle Praxen diesbezüglich stark nachgefragt.“
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Die Macher der erst Anfang Mai an den Start gegangenen Webseite www.sofort-impfen.deversprechen kurzfristige Impftermine bei Hausärzten in der Nähe. Angeblich soll den mehr als 200.000 registrierten Nutzern innerhalb von ein paar Stunden ein Angebot gemacht werden können. KVNo-Sprecher Schneider sagt dazu: „Da aktuell grundsätzlich noch die Priorisierung gilt, müsste diese auch von solchen Plattformen beachtet werden. Den Usern dürften nicht zeitnahe Termine und in Aussicht gestellt werden, ohne Beachtung der Impfverordnung.“
Impfberechtigt gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sind derzeit Menschen der Prioritätengruppen 1 und 2 und teilweise auch aus der Prio-Gruppe 3, zu der etwa Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie erste Berufsgruppen zählen. Nach Angaben des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) gilt diese Priorisierung auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage. Chronisch Erkrankte der Prio-Gruppe 3 können sich allerdings derzeit nur bei einem Haus- oder Facharzt und (noch) nicht in einem Impfzentrum impfen lassen.
Impfungen: Ärzte können flexibel und individuell entscheiden
Ärztinnen und Ärzte haben laut MAGS außerdem die Flexibilität, auf Basis der Coronavirus-Impfverordnung vor Ort selbst zu entscheiden, wer wann geimpft wird, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist – vor allem, wenn damit vermieden werden kann, dass Impfstoff verfällt.
Während bei einer Impfung in einem Impfzentrum laut KVNo zudem keine Auswahl des Impfstoffs möglich sei, könne der Haus- oder Facharzt auch grundsätzlich individuell entscheiden, welches Vakzin für den Patienten geeignet ist. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat die Priorisierung für Astrazeneca aufgehoben – ebenso wie für den Impfstoff von Johnson & Johnson, mit dem bisher in Duisburg aber größtenteils Obdachlose und Asylbewerber immunisiert worden sind. Empfohlen werden beide Impfstoffe vorrangig für über 60-Jährige.
Die KVNo appelliert deshalb insbesondere an diese Personengruppe, den Impfstoff von Astrazeneca nach Möglichkeit zu nutzen. „Dieser besitzt bei Älteren eine sehr gute Wirksam-und Verträglichkeit“, so Sprecher Schneider. „Nach unseren bisherigen Erfahrungen vertraut das Gros der Patienten am Ende der Empfehlung ihres Arztes, auch im Fall von Astrazeneca.“
„Impfbrücke“: Stadt Duisburg bietet Restimpfstoff per SMS an
Wer beim Arzt kein Glück mit einem Impftermin hat und zu den geltenden Prio-Gruppen gehört, kann derzeit übrigens trotz des ausgebuchten Duisburger Impfzentrums dort auf eine kurzfristige Impfung hoffen. Seit fast drei Monaten bietet die Stadt über die „Impfbrücke“Restimpfstoff per SMS an. Einfach auf duisburg.impfbruecke.de registrieren.
Hotspot-Impfungen
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Wenn es auch dann nicht mit einer Impfung klappt, sollen zumindest die Duisburger, die in sozial benachteiligten Stadtteilen mit einem hohen Infektionsgeschehen leben, bald noch eine Möglichkeit haben. Noch ist allerdings nicht klar, wann, wo und wie die geplanten Impfungen in Corona-Hotspots durchgeführt werden und wer konkret davon profitieren soll.
Ein Modellprojekt dazu ist in der vergangenen Woche in Köln gestartet. In einem Erlass vom Donnerstag stellte das NRW-Gesundheitsministerium auch Duisburg ein Sonderkontingent für Impfungen in Hotspots in Aussicht. Wann genau es dort losgehen soll, ist aber noch unklar. Die Stadt Duisburg hat bereits zu Beginn der Woche öffentlich mehr Tempo bei der Entscheidung gefordert.
>> NRW-MINISTERIUM: SO WIRD DER IMPFSTOFF VERTEILT
- Das Land NRW ist nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Arbeit (MAGS) für die Impfzentren und deren mobile Teams zuständig. Der Bund weise dem Land entsprechend Impfstoff zu, und das Land stelle den Impfzentren den Impfstoff zur Verfügung.
- Die Impfstoffkontingente ergeben sich demnach aus dem Bevölkerungsanteil in bestimmten Altersgruppen. Außerdem gehe es – bei berufsspezifischen Impfungen – nach dem tatsächlichen lokalen Bedarf.
- Laut MAGS werden jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt mittels Erlass die vom Land zur Verfügung gestellten Impfstoffmengen mitgeteilt. Diese werden von den Kreisen und Städten eigenverantwortlich nach dem jeweiligen Impfbedarf aus dem Landeslager abgerufen.
- Die Organisation der Impfungen in den Arztpraxen erfolge parallel eigenständig durch die Ärzteschaft. Der Bund stelle den Impfstoff für die Praxen zur Verfügung, die wiederum den Impfstoff über die Apotheken bestellen beziehungsweise beziehen. Die Lieferkette: Bund – Großhandel – Apotheken – Arztpraxen.