Nach dem Kraftakt ist vor dem Kraftakt für den städtischen Fachbereich Finanzen. „Wir haben alles getan, um die Grundsteuer für Wohngebäude nicht zu hoch anzusetzen und so einen Anstieg von Mietnebenkosten zu verhindern“, sagt Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer.
„Wir haben alles getan, um einen Anstieg von Mietnebenkosten zu verhindern.“
Wohl wahr, sagt Metzen: „Bei den Wohnungen sind wir bis an die Schmerzgrenze gegangen.“ Um nur mal eine Zahl zu nennen: Mehr als 15.000 Datensätze aus dem Bottroper Finanzamt haben die Mitarbeiter bearbeiten müssen, um Fehler auszumerzen oder Unstimmigkeiten zu korrigieren. Der Lohn der Mühe war eine Punktlandung: Auf 23,65 Millionen Euro summieren sich die Grundsteuerforderung, exakt soviel wie im Vorjahr, sagt Metzen: „Stand heute sind wir aufkommensneutral geblieben.“
Für einen Widerspruch bleibt einen Monat Zeit
Die Empfänger der Grundsteuerbescheide haben nach Eingang einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Viele tausend Bottroper werden das wohl tun. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ hat den mehr als 10.000 Bottropern, die schon dem Grundsteuerbescheid vom Finanzamt Bottrop widersprochen haben, auch zum Widerspruch gegen den städtischen Bescheid geraten.
Diese Widersprüche werde die Stadt als unbegründet zurückweisen, kündigt Metzen an. „Diese Widersprüche richten sich ja gegen die Grundstücksbewertung durch das Finanzamt. Der Rat der Stadt hat ja lediglich die Hebesätze festgelegt.“
Widersprüche gegen erhöhten Hebesatz ruhen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung
Grundstückseigentümer sollten in einem ersten Schritt den Grundsteuermessbetrag in den Bescheiden von Finanzamt und Stadt vergleichen. „Bei einer solchen Menge von Bescheiden können Fehler passieren“, sagt Metzen. Sollen sie Widerspruch gegen den erhöhten Hebesatz einlegen? Hm. Der Bund der Steuerzahler Deutschlands sagt dazu: „Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Bisher haben die Verwaltungsgerichte in NRW nicht erkennen lassen, dass bei hohen Hebesätzen eine sogenannte erdrosselnde Wirkung für den Eigentümer vorliegt.“
Wer dennoch Widerspruch einlegen will, sollte die Frist und die Form wahren, sagt Metzen: „Ein Widerspruch einfach per E-Mail geht nicht.“ Den nächsten Satz würde der Kämmerer am liebsten in Großbuchstaben geschrieben sehen: Wer Widerspruch einlegt, muss trotzdem erstmal zahlen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Und: Wer Widerspruch einlegt, muss ein wenig Geduld haben, sagt Metzen: Die Eingangsbestätigung „kann jetzt ein paar Wochen dauern.“
Die Stadt hat auf ihrer Homepage ein Informationspaket zur Grundsteuer geschnürt. Ab sofort ist dort auch eine Terminvereinbarung für Rückfragen möglich.
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