Bottrop/Oberhausen. Im Streit mit dem RVR um ein Windenergiegebiet auf der Halde Haniel schlägt die Stadt Bottrop einen Kompromiss vor. Was die Verwaltung nun plant.
In der Debatte um ein Windenergiegebiet auf der Halde Haniel wird die Stadt als Argument gegen ein Windrad die kulturelle Bedeutung der Halde hervorheben und einen Kompromiss anbieten. Aus ihrer Sicht gibt es andere Standorte in Bottrop, „die für die Errichtung von Windenergieanlagen besser geeignet sein können“, formuliert Baudezernent Klaus Müller.
Müller und Planungsamtsleiterin Christina Kleinheins berichten von einer „ Reihe zum großen Teil formloser Anfragen“, die bei der Verwaltung eingegangen seien. Angaben zu konkreten Standorten wollen Müller und Kleinheins aber erst im März machen, sagte Stadtsprecherin Sarah Jockenhöfer. Derzeit laufe das Auswahlverfahren, für welche Standorte die Verwaltung eine Einzelfallprüfung empfehlen will. Das ist ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage. Ein Standort ist bereits bekannt: Für ein Windrad am Golfclub Schwarze Heide an der Gahlener Straße wurde bereits ein Bauantrag gestellt.
Die Verwaltung kündigt jetzt ein zweigleisiges Vorgehen an. Im laufenden Beteiligungsverfahren wird sie erneut eine Stellungnahme abgeben. „Hier wird neben naturschutzfachlichen Aspekten auch eine Bewertung der künstlerischen und kulturellen Bedeutung einfließen.“ Diese Bedeutung habe nämlich bei der Auswahl der Flächen keine Rolle gespielt.
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Windrad auf die Halde Haniel kommt.“
Künstler Guido Hofmann an den Ibarrola-Totems auf der Halde Haniel.
Hofmann verwaltet in Absprache mit der Familie des Stelen-Schöpfers Ibarrola das künstlerische Erbe des 2023 verstorbenen Spaniers und sagt zu den Plänen: „Ich bin kein Gegner der Windkraft, aber das zeugt von einer gewissen Ignoranz. Das Kunstwerk ist international bekannt, Tausende Menschen kommen hierher, um es live zu sehen. Ein Windrad dort würde es zerstören. Das sollte besser woanders aufgestellt werden.“
So geht die Windrad-Rechnung der Verwaltung
Parallel zu der Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans prüft die Verwaltung eine Kompensation des Windenergiegebietes auf der Halde durch die Genehmigung weiterer Standorte. Die Überlegung: Wenn sich genehmigungsfähige und geeignetere Standorte finden, „ist eine Darstellung eines Windenergiegebietes auf der Halde Haniel nicht erforderlich“.
Bei der Suche nach solchen Standorten muss die Verwaltung jetzt allerdings Fahrt aufnehmen. Das vereinfachte Verfahren per Einzelfallprüfung funktioniert nur noch so lange, wie der Regionalplan noch nicht rechtskräftig ist. Außerhalb der Windenergiegebiete sind dann Windkraftanlagen „in der Regel ausgeschlossen“. Der Dezernent formuliert es für die Planungspolitiker so: „Nach Rechtskraft, die Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet wird, könnten diese Anlagen nur noch durch eine gezielte Bauleitplanung umgesetzt werden, was bei den Kapazitätsengpässen in der Planungsverwaltung kein zu befürwortendes Vorgehen wäre.“
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