Bottrop. Wann gibt es Feuerwerkskörper in Bottrop zu kaufen? Wann dürfen die ersten Böller knallen? Alle Regeln zur Silvesternacht auf einen Blick.

Wenn an Silvester in das neue Jahr gefeiert wird, gelten teils andere Regeln: Wann und wo darf in Bottrop geböllert werden? Was ist verboten? Ab wann werden Feuerwerkskörper verkauft? Hier finden Sie alle Infos rund um den Jahreswechsel in Bottrop.

Wann gibt es in Bottrop Feuerwerkskörper zu kaufen?

Vom Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, dürfen wieder Feuerwerkskörper für die Silvesternacht verkauft werden. An den letzten drei Verkaufstagen von 2024 dürfen Geschäfte wie jedes Jahr wieder Feuerwerkskörper der „Kategorie F2“, typischerweise Raketen oder Böller, anbieten. Für die Kategorien F3 und F4 braucht es eine Sondergenehmigung.

Gekauft und abgebrannt werden dürfen die Böller aber nur von Volljährigen. Ausnahme ist das Jugendfeuerwerk, das unter die Kategorie F1 „Kleinstfeuerwerk“ fällt und das ganze Jahr über gekauft werden darf. Diese Produkte dürfen Jugendliche ab zwölf Jahren erwerben. Wer dabei erwischt wird, wenn er nicht zugelassene Feuerwerkskörper benutzt, der muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro rechnen.

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Böllerverbotszone in Bottrop: Wo ist Feuerwerk an Silvester verboten?

Nachdem Jugendliche den Roten Platz im Prosper-III-Quartier in der vergangenen Silvesternacht verwüstet und Polizisten angegriffen haben, gilt für den Jahreswechsel 2024/2025 erstmals eine Böllerverbotszone. Sie gilt für den Roten Platz sowie den angrenzenden Prosperpark auf Prosper III von 18 Uhr an Silvester bis morgens um 8 Uhr am Neujahrsmorgen und bezieht sich auf Pyrotechnik der Kategorie F2 (gängiges Silvesterfeuerwerk).

Böllerverbot Roter Platz Bottrop
In dieser rot schraffierten Zone gilt an Silvester 2024 ein Böllerverbot. Dort dürfen in Bottrop weder Feuerwerkskörper gezündet noch mitgeführt werden. © Stadt Bottrop | Pressestelle

Auch die Polizei will nach den Ereignissen des vergangenen Jahres und auch den Vorjahren verstärkt Präsenz in Bottrop und vor allem am Roten Platz zeigen, wie Sprecherin Annette Achenbach sagt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, größeren Menschenansammlungen, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke übrigens generell verboten – nicht nur in Bottrop.

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Feuerwerk zum Jahreswechsel in Bottrop: Wann darf man böllern?

„F2“-Feuerwerk, also gängiges Silvesterfeuerwerk, darf bundesweit nur am 31. Dezember ab 0 Uhr bis 1. Januar bis 24 Uhr gezündet werden, also ganze 48 Stunden. Achtung, falls man Silvester auswärts feiert: Gemeinden dürfen die Zeit, in der geböllert wird, begrenzen. Kleinst- oder Jugendfeuerwerk darf das ganze Jahr über gezündet werden.

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