Bottrop. Asylbewerber übernehmen in Bottrop gemeinnützige Tätigkeiten, ohne Einfluss auf ihre Leistungen. In diesen Bereichen sind sie tätig.
Am 27. Februar ist das vom Bund beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurden darin die Regelungen zu Ausweisungen, Abschiebungen, Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam verschärft. Neu geregelt beziehungsweise ausgeweitet wurde aber auch die Möglichkeit, Asylbewerbern und Ausreisepflichtigen Arbeitsangebote zu machen, sofern sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Dazu heißt es im Gesetzestext: „Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.“ Als Stundensatz sind 80 Cent vorgesehen.
In Gelsenkirchen und Gladbeck hat die Stadtverwaltung bereits reagiert
Die Möglichkeit dazu bestand zwar nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes. Offenbar machten davon die Kommunen aber nicht in dem vom Bund beabsichtigten Maße Gebrauch, daher die Neuregelung.
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In der Umgebung haben die Städte Gladbeck und Gelsenkirchen bereits reagiert. So sollen laut Presseberichten in Gladbeck derzeit vier, in Gelsenkirchen neun Geflüchtete beim Gladbecker Amt für Soziales und Wohnen beziehungsweise bei Gelsendienste gegen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde tätig sein. In Gladbeck übernehmen diese Arbeitskräfte unterstützende Tätigkeiten, etwa bei Umzügen, in der Pflege der Außenanlagen, sowie bei der Instandhaltung von Räumen.
In Bottrop sind deutlich mehr Geflüchtete in 80-Cent-Jobs tätig als in den Nachbarstädten
Und in Bottrop? „Für die Stadt Bottrop ist es gar kein Novum. Wir praktizieren die Möglichkeit, dass beispielsweise Asylbewerber auf freiwilliger Basis Arbeitstätigkeiten übernehmen, bereits seit vielen Jahren. Dies passiert überwiegend in den eigenen Unterkünften“, sagt Stadtsprecherin Jeanette Kuhn auf Anfrage.
Mit Stand Ende September seien 56 Personen im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschäftigt, davon 36 Männer und 20 Frauen. „Diese Tätigkeiten werden mit 0,80 Euro pro Stunde vergolten“, so die Pressesprecherin weiter.
„Es gibt nichts Schlimmeres als irgendwo herumzuhängen und nichts zu tun zu haben“
Mit 49 Personen sind die meisten davon in Übergangsheimen tätig. Zwei Personen arbeiten im Fahrerteam ebenfalls für die Unterkünfte, drei für die Bottroper Sport- und Bäderbetriebe, eine für das Stadtteilzentrum Welheim, sowie eine weitere Person für die Bottroper Tafel. Hierbei handelt es sich um einen Zuverdienst, der auf die Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht angerechnet wird.
Der Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Bottroper Stadtrat, Hermann Hirschfelder, begrüßt das Vorgehen der Stadtverwaltung grundsätzlich. Angesichts der geringen Aufwandsentschädigung ginge es hier weniger darum, den betreffenden Personen einen Zuverdienst zu ermöglichen, als um die Eröffnung von Perspektiven. Mit Blick auf die Situation der Geflüchteten in den Unterkünften sagt er: „Es gibt nichts Schlimmeres, als irgendwo herumzuhängen, nichts zu tun zu haben und auf Entscheidungen zu warten.“
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Ein Großteil der Asylbewerber, mit denen er die Gelegenheit gehabt habe, sich zu unterhalten, seien in der Lage und auch durchaus willens, sich einzubringen. Insofern würde er es begrüßen, wenn die Arbeitsangebote noch weiter ausgeweitet würden. Voraussetzung sei allerdings, dass dafür keine regulären Stellen eingespart würden. Als Integrationsmaßnahme seien die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten durchaus sinnvoll.