Bottrop. Ab 2025 wird für 144 Hunde Kampfhundesteuer fällig. 20.000 Euro soll sie jährlich in die leere Bottroper Stadtkasse spülen.

Die Stadt Bottrop erhebt ab 2025 eine Kampfhundesteuer. Die Steuer in Höhe von 350 Euro im Jahr soll der tief verschuldeten Stadt 20.000 Euro im Jahr zusätzlich einbringen. Diesen Vorschlag der Verwaltung für eine neue Hundesteuersatzung soll der Rat am 10. Dezember beschließen. 144 Hunde gelten in Bottrop nach Angaben der Verwaltung als Kampfhunde.

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Bei der Einordnung als Kampfhunde orientiert sich die Stadt am Landeshundegesetz. Kampfhunde sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden, wenn die Welpen nach dem Kampfhund-Elternteil schlagen.

Ebenfalls als Kampfhunde gelten die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Kampfhunde werden kategorisiert durch Rasse oder Verhalten

Dazu kommt die Kategorie gefährliche Hunde: auf Aggressivität gezüchtet oder gedrillt, ohne Beißhemmung; Tiere, die Menschen oder andere Tiere angefallen haben. Solche Tiere begutachtet der Amtstierarzt und stellt die Gefährlichkeit fest. Bei vier Bottroper Hunden ist das bisher passiert.

Die Höhe der Kampfhundesteuer von 350 Euro liegt „deutlich unter dem Durchschnittssteuersatz von rund 690 Euro“, den die Verwaltung aus den Steuersätzen in Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Oberhausen und Dorsten errechnet hat. Die normale Hundesteuer beträgt in Bottrop 120 Euro pro Hund. Bei zwei Hunden steigt sie auf 144 pro Hund, bei drei Hunden auf 180.

„Von der Steuer befreit sind derzeit 169 Hunde und 19 Hunde sind nicht steuerpflichtig. “

Jeanette Kuhn
Stadtsprecherin

Derzeit zählt die Stadt in Bottrop 8.112 Hunde, sagt Stadtsprecherin Jeanette Kuhn. „Von der Steuer befreit sind derzeit 169 Hunde und 19 Hunde sind nicht steuerpflichtig im Sinne der Satzung.“ Nicht steuerpflichtig sind zum Beispiel Hunde, deren Halter in einer anderen Stadt bereits Hundesteuer zahlt. Von der Steuer befreit sind zum Beispiel Blindenhunde oder Hunde, die Schwerbehinderte führen. In der neuen Satzung hat die Stadt angeordnet: „Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.“

Für weitere 176 Hunde hat die Stadt die Steuer ermäßigt. „Die Gründe dafür sind allerdings von hier nicht getrennt auswertbar“, sagt die Stadtsprecherin. Anträge auf Ermäßigung können zum Beispiel Empfänger von Sozialleistungen stellen, allerdings nur für einen Hund. Ermäßigungen gibt es außerdem für Wach-, Rettungs- oder Suchhunde. Für gefährliche Hunde gibt es weder Befreiungen noch Ermäßigungen.

Außerdem kennt die Hundesteuersatzung in Bottrop noch eine vorübergehende Steuerbefreiung, die derzeit für 23 Hunde gilt. Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt ein Jahr lang keine Hundesteuer.