Bottrop. Bald gelten in Bottrop deutlich höhere Strafen für Ordnungswidrigkeiten. Neu ist: Wer keinen Hundekotbeutel dabei hat, muss zahlen.

Bottrop bekommt eine erweiterte Liste mit Verboten, wegen denen künftig Verwarn- und Bußgelder fällig werden. Einige Verbote wollten Fraktionen im Hauptausschuss streichen. Dafür fand sich aber keine Mehrheit. Die neuen Regeln gelten, wenn der Stadtrat kommende Woche final zustimmt.

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Der Fachbereich Recht und Ordnung hat den Lokalpolitikern eine erweiterte Ordnungsverfügung vorgelegt. Damit will der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Regelungslücken schließen und die Buß- und Verwarngelder deutlich erhöhen. Vor allem für Hundehalter wurden die Strafzahlungen deutlich erhöht. Wer das Häufchen seines Hundes nicht beseitigt, zahlt künftig 100 statt bisher 55 Euro.

SPD gegen Kotbeutelpflicht für Bottroper Hundehalter

Eine weitere Neuregelung bei den Knöllchen für Hundehalter ging der SPD aber zu weit. 55 Euro sollen künftig Hundehalter zahlen, wenn sie nicht ausreichend Hundekotbeutel mitführen. Die unterlassene Entsorgung von Hundekot werde doch ohnehin mit einem Bußgeld bestraft, sagt Fraktionschef Matthias Buschfeld. Die Kontrolle auf Hundekotbeutel sei weder sinnvoll noch praktikabel: „Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen.“

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Dieses Verwarngeld mache in der Praxis sehr wohl Sinn, hielt Ordnungsdezernent Emilio Pintea dagegen: Hundehalter, die die Hinterlassenschaft ihres Hundes nicht beseitigen, müsse man derzeit auf frischer Tat erwischen. „Das gelingt uns nur ein- bis zweimal im Jahr. Wenn ein Halter aber keine Kotbeutel dabei hat, dann will er sich um den Hundekot erkennbar nicht kümmern. Der Zweck dieser Regelung ist ein Umdenken: Wenn nur 20 Prozent der Halter den Hundekot entfernen, wären wir schon weiter.“ Dieser Ansicht schloss sich eine Mehrheit der Politiker an.

„Wir würden niemals einen Obdachlosen abstrafen.“

Emilio Pintea
Ordnungsdezernent

Teurer wird mit 35 Euro auch das Nächtigen auf Verkehrsflächen und in Anlagen. Der Dezernent verwehrte sich gegen den Vorwurf, dieses Verwarngeld träfe Obdachlose: „Wir würden niemals einen Obdachlosen abstrafen.“ Das Verbot richtet sich nach seinen Angaben gegen Lkw-Fahrer im Bottroper Süden, die ihre Ruhezeiten auf Straßen und Parkplätzen verbrächten. „Die verrichten dort auch ihre Notdurft und zeigen sich bei Ansprachen uneinsichtig“, berichtete er aus der Praxis. Deshalb folgte eine Mehrheit der Politiker auch diesem Vorschlag.

Kontrovers diskutiert wurden die Verwarngelder für aggressives Betteln und Straßenmusik. Sven Hermens (Bot.Sozial) forderte vom Ordnungsdienst Augenmaß beim Umgang mit Bettlern: „Die klassische Frage: Hasse mal ne Mark? muss erlaubt bleiben.“ Für Straßenmusiker gilt jetzt die Regelung: Spätestens nach 30 Minuten müssen sie ihren Standort wechseln. Das gilt ausdrücklich nicht für Straßenmusik im Rahmen von Kulturveranstaltungen.