Bottrop. Aus dem Innenstadt-Förderprogramm hat Bottrop Mittel abgerufen, aber nicht verwendet. Und dann nicht rechtzeitig zurückgezahlt.

Diesen Nachschlag zum Förderprogramm Innenstadt hat wohl niemand in Bottrop gebraucht. Die Stadt hat fast eine halbe Million Euro an Fördermitteln zurückzahlen müssen, weil sie keine zum Programm passenden Projekte hat finden können. Das kann vorkommen. Was aber ungewöhnlich ist: Die Bezirksregierung hat der Stadt 56.000 Euro Strafzinsen aufgebrummt, weil sie das Geld nicht rechtzeitig zurückgezahlt hat. Was ist da schiefgelaufen? Das müssen Wirtschaftsförderung und Immobilienwirtschaft jetzt den Ratspolitikern erklären. Das wird nicht leicht.

Denn natürlich ist es nicht schlau, mit dem Finger auf den Fördergeber Land oder die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung zu zeigen und ihnen eine Mitverantwortung für den teuren Fehler zuzuweisen. Schließlich ist die überschuldete Stadt in den nächsten zehn Jahren auf deren Geld und guten Willen dringend angewiesen. Also formulieren Stadtsprecherin Jeanette Kuhn und Sabine Wißman, die Chefin der Wirtschaftsförderung, ganz vorsichtig.

Bottrop hat als eine der ersten Städte das Sofortprogramm Innenstadt umgesetzt

Unstreitig ist: Bottrop war eine der ersten Städte, die sich um das Ende 2020 vom Land angekündigte „Sofortprogramm Innenstadt“ beworben hat. Dafür hat die Stadt reichlich Lob und Anerkennung geerntet. Kommunalministerin Ina Scharrenbach brachte im Dezember 2020 höchstselbst den ersten Förderbescheid vorbei.

Kommunalministerin Ina Scharrenbach übergab OB Bernd Tischler den ersten Förderbescheid am 10. Dezember 2020 in der Bottroper Innenstadt.
Kommunalministerin Ina Scharrenbach übergab OB Bernd Tischler den ersten Förderbescheid am 10. Dezember 2020 in der Bottroper Innenstadt. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Bei drei Förderaufrufen hat die Stadt den Finger gehoben und Fördermittel beantragt. Insgesamt hat das Land 1,221 Millionen Euro nach Bottrop geschickt. „In dieser Zeit ist es gelungen, zahlreiche Ladenlokale zu vermieten“, sagt Sabine Wißmann. Vielleicht noch wichtiger: Zwölf von 20 Mietern hätten ihre Verträge über das Ende des Förderzeitraums Ende 2023 verlängert.

„Ich bin nach wie vor davon überzeugt davon, dass wir die Fördermöglichkeit in Anspruch genommen haben“, sagte sie im Januar bei der Bilanzierung des Förderprogramms. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gab heftige Kritik an der Abwicklung der Förderung. So hat Eloria-Chef Michael Bierhahn nach der Schließung des Eloria-Shops an der Hansastraße über die Bürokratie gewettert: „Das ist keine Förderung und Wiederbelebung, das ist Behinderung.“

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„Die Fördermittel mussten im Voraus beantragt werden, ohne konkret zu wissen, was umgesetzt werden kann“, berichtet die Amtsleiterin über die Vergabe aus dem Sofortprogramm. 2022 hat sich die Stadt auf dieser Basis erneut beworben. Die Wirtschaftsförderung hatte damals die Hoffnung, die Ladenlokale an der Hansastraße 6-8 zu füllen, die Douglas und Christ verlassen hatten.

Sabine Wißmann: „Der Mietaufwand für die Stadt hätte dort bei hochgerechnet 200.000 Euro liegen können. Für Umbaumaßnahmen waren 100.000 Euro kalkuliert. Für alle Programme mussten 10 Prozent Abwicklungskosten abgerufen werden.“ Und zwar von jetzt auf gleich: Der letzte Förderaufruf kam am 1. Dezember 2022. 14 Tage später musste der Antrag formuliert, gestellt und bewilligt sein.

Bottrop muss Fördergelder plus Zinsen zurückzahlen

Bekanntlich hat die Wirtschaftsförderung trotz ihrer Bemühungen und der Fördergelder keine Mieter für die beiden Läden gefunden. Also mussten 483.000 Euro an Landesmitteln zurückgezahlt werden. So weit, so üblich. Auch üblich: „Die Stadt muss dafür Zinsen zahlen, wenn die Mittel nicht zweckgebunden verwendet werden“, sagt Jeanette Kuhn.

Ebenfalls wie üblich war der Verwendungsnachweis nach einem halben Jahr zu erbringen. „So ist die Stadt Bottrop auch darüber informiert worden, dass die Nachweise bis zum 30. Juni zu erbringen sind“, sagt die Stadtsprecherin. „Eine abschließende Abrechnung vor dem 31. Dezember war nicht möglich, da die Mehrzahl der Mietverträge noch lief, daraus hätten sich noch Nachforderungen der Vermieter ergeben können.“

Mag sein, aber hilft nichts: Die Erstattung bis zum 31. Dezember war Bestandteil aller drei Förderbescheide, sagt der Bottroper Fachbereich Finanzen. Also wurden Strafzinsen fällig, und nicht zu knapp: „Hieraus ergibt sich eine zusätzliche Zinsbelastung von rund 56.000 Euro und somit ein Gesamtauszahlungsbetrag von 540.000 Euro.“

Das ist ein sehr unübliches Vorgehen, sagt Jeanette Kuhn. Und formuliert wieder ganz vorsichtig: „Dass die Rückzahlung bereits vor Erbringung des Nachweises nötig war, ist bedauerlicherweise aus der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber nicht nachdrücklich geworden.“