Bottrop/ Essen. Ein Vater aus Bottrop soll seine Tochter missbraucht haben. Der Prozessauftakt in Essen war dramatisch. Es gab eine Schrecksekunde.

Zuerst sah es so aus, als ob der Angeklagte alles an sich abprallen lässt. Der 37-Jährige aus Bottrop saß mit verschränkten Armen neben seinem Verteidiger. Doch dann sackte er plötzlich zusammen. Der Kopf fiel nach hinten, der Körper rutschte nach unten. Die Bewusstlosigkeit dauerte nur wenige Sekunden. Doch der Schreck war groß.

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Der im Gericht anwesende Gutachter sprang sofort auf, lief quer durch den Saal zum Platz des Angeklagten. Dann machte der Bottroper die Augen wieder auf. Der Prozess musste daraufhin erst einmal unterbrochen werden.

Angeklagter aus Bottrop soll seine eigene Tochter missbraucht

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine 14-jährige Tochter missbraucht zu haben. Die Vorwürfe gehen auf Silvester 2021 zurück. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Schülerin in den Keller gelockt und dort zu massiven sexuellen Handlungen gedrängt hat. Ihr „Nein“ hat er angeblich nicht akzeptiert.

Später soll er dem Mädchen 200 Euro in die Hand gedrückt haben. Als Bezahlung? Als Schweigegeld? Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht wollte sich der 37-Jährige noch nicht zu den Vorwürfen äußern.

Vater fordert Tochter auf, ihm Fotos in Reizwäsche zu schicken

Später soll er seine Tochter außerdem immer wieder aufgefordert haben, ihm Fotos in Reizwäsche zu schicken. Zu diesem Zeitpunkt war die 14-Jährige mit ihrer Mutter schon wieder in die polnische Heimat der Familie zurückgekehrt.

Laut Anklage hat er seiner Tochter sogar ein Beispielfoto geschickt. Es soll eine erwachsene Frau zeigen, die nur einen Tanga-Slip trägt. Auch für die Fotos soll er Geld geboten haben. Geschickt hat sie ihm die Schülerin aber nicht.

Angeklagter gegenüber der Polizei: „Mich kann man nicht verteidigen“

Bei der Polizei soll der Bottroper später unter anderem diesen Satz gesagt haben: „Mich kann man nicht verteidigen. Was passiert ist, ist passiert.“ Und seiner Tochter hat er angeblich geschrieben: „Du hast das Recht, mich zu hassen. Ich möchte alles wieder gutmachen.“

Die damals 14-Jährige befindet sich nach Angaben des Gerichts noch immer in Polen. Sollte der Angeklagte die Taten im Prozess nicht gestehen, muss die Schülerin für ihre Zeugenaussage nach Essen kommen. Alternativ wäre auch eine Videovernehmung denkbar. Dass sie dazu im Zweifel bereit ist, soll ein in Deutschland lebender Onkel bereits signalisiert haben.

Warum der Angeklagte im Prozess kurzzeitig ohnmächtig geworden ist, ist nicht klar. Nach eigenen Angaben nimmt er Beruhigungsmedikamente, die ihm im Gefängnis verabreicht werden. Dort sitzt er seit Bekanntwerden der Vorwürfe in Untersuchungshaft. Weil auch er polnischer Staatsbürger ist, wird befürchtet, dass er ansonsten untertauchen könnte. Urteil voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte.