Bottrop/Essen. In Bottrop werden zwei Verkäuferinnen massiv bedroht und ausgeraubt. Jetzt ist der 34-jährige Täter in Essen verurteilt worden.
Nach zwei Raubüberfällen in Bottrop ist ein 34-jähriger Mann am Freitag zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte war zunächst in einem Schuhgeschäft an der Essener Straße aufgetaucht, dann in einer Postfiliale an der Gladbecker Straße. Seine Beute: knapp 500 Euro.
„Das war alles nicht geplant“, hatte der Angeklagte im Prozess am Essener Landgericht unter Tränen erklärt. Eine Kurzschlussreaktion, weil er mal wieder nicht zur Ruhe gekommen sei.
- Fury in the Slaughterhouse: Bandfoto am Tetraeder
- Letzte Generation: Klimaaktivisten protestieren gegen Haft für Bottroper
- Stadtmitte: Hier baut die GBB ein neues Mehrfamilienhaus
- Pflegebonus nicht für alle: „Eine bodenlose Unverschämtheit“
Alkohol und Drogen bestimmen schon seit vielen Jahren das Leben des Bottropers. Dass es so nicht weitergehen kann, weiß er selbst: „Ich bin unkonzentriert und hibbelig geworden. Die Drogen haben mich verändert.“
In der einen Hand eine Eisenstange, in der anderen ein Messer: So hatte sich der Bottroper im August letzten Jahres vor einer Schuhverkäuferin aufgebaut. Kaum war die Kasse auf, griff er hinein. Ähnlich war es Anfang April in einer Postfiliale zugegangen. Hier hatte sich der Angeklagte zum Schein noch zwei Grußkarten ausgesucht, bevor er einen Schraubendreher zückte.
Reue und gute Vorsätze
Vor Gericht war er allerdings voller Reue. An guten Vorsätzen mangelt es dem 34-Jährigen aber ohnehin nicht. Er träumt von einem Leben mit seiner Freundin, von einem Job, von Normalität. Doch irgendwie geht immer alles schief.
Seit rund 15 Jahren dreht er sich praktisch nur noch im Kreis: Alkohol, Drogen, Straftaten. Auch im Gefängnis hat er schon gesessen. Ohne nachhaltige Wirkung. Aufgegeben haben ihn die Richter allerdings noch nicht. Um seine Sucht vielleicht doch noch in den Griff zu bekommen, muss er einen Teil der Haftstrafe in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen. Was auch Verteidiger Jens Tuschhoff für absolut sinnvoll hält: „Die therapeutische Hilfe ist notwendig und wird auch angenommen.“