Bottrop. Der charakteristische Förderturm in Bottrop wird nicht abgerissen. Er wird offiziell Denkmal und Landmarke. Das sind nun die nächsten Schritte.

Bottrops neuestes Denkmal ist ein Hingucker, eine echte Landmarke. Der charakteristische Förderturm von Prosper-Haniel im Fuhlenbrock bleibt erhalten, darf nicht abgerissen werden. Die Denkmalpfleger beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sind zu dem Schluss gekommen, dass der Turm gleich aus mehreren Gründen erhaltenswert sei.

So sei der Zechenturm bedeutend für die „Geschichte der Menschen“, zusätzlich auch bedeutend für die „Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse“. Und nicht zuletzt habe er eine „ortsbild- und landschaftsprägende Bedeutung“. Eine Entscheidung, die wohl viele Bottroper nachvollziehen können, waren doch schon früh quer durch die Stadtgesellschaft Stimmen laut geworden, die für einen Erhalt des Turms geworben haben.

In Bottrop muss mehr als nur der Förderturm erhalten bleiben

In dem Fall aber gehen den LWL-Denkmalschützer sogar noch weiter. Nicht nur der Turm muss erhalten bleiben, auch die Schachthalle, sowie das nördliche Fördermaschinengebäude mit den Maschinen darin stehen nun unter Schutz. Auch beim Turm sind die Denkmalschützer deutlich, weisen ausdrücklich darauf hin, dass etwa auch die Seilscheiben und der Schriftzuge „Prosper-Haniel“ Bestandteil des Denkmals sind. Außerdem hält der LWL den zentralen Energiezubau, kurz „ZEB-Halle“ mit dem darin befindlichen Kranaufbau für erhaltenswert.

Der Förderturm mit dem Schriftzug und der Halde im Hintergrund prägt das Stadtbild in Bottrop-Fuhlenbrock.
Der Förderturm mit dem Schriftzug und der Halde im Hintergrund prägt das Stadtbild in Bottrop-Fuhlenbrock. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Einer derjenigen, die sich schon früh für einen Erhalt des Förderturms ausgesprochen hatten, ist Oberbürgermeister Bernd Tischler. Die Entscheidung, den Turm und Teile der Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, ist für ihn nur konsequent. „Nicht nur wegen der Bedeutung für unsere Stadt sondern auch für die Industriegeschichte letztlich von ganz Deutschland.“ Schließlich war Prosper-Haniel das letzte Steinkohlebergwerk des Landes.

Bottroper Oberbürgermeister kündigt Gespräch mit Stiftung Industriedenkmalpflege an

Nun gehe es aber auch darum, wie der Erhalt der Gebäude dauerhaft gesichert werden kann. So ein eisernes Fördergerüst, dass der Witterung ausgesetzt ist, bedarf entsprechender Pflege. Und auch die Gebäude müssen erhalten, am besten auch neu genutzt werden. Selbstverständlich sei auch eine private Nutzung möglich, so der OB. Gleichzeitig zeigt er sich aber skeptisch, ob es wirklich Investoren gibt, die so etwas erhalten können.

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Bottrop, 21.12.2018. Der letzte Tag für den Bergbau in Deutschland. Auf der Zeche Prosper Haniel verfolgen Bergleute die Veranstaltung . Foto: Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
Von Matthias Düngelhoff

Stattdessen stünden nun Gespräche an mit der Stiftung Industriedenkmal und Geschichtskultur. Die ist Trägerin mehrer solcher Anlagen, etwa der Kokerei Hansa in Dortmund, der Maschinenhalle Zweckel oder auch des Malakoffturms in Bottrop. Bernd Tischler hofft, dass die Stiftung vielleicht auch im Fuhlenbrock einsteigt. Bei der Stiftung gebe es viel Sachverstand und Erfahrung im Umgang mit Industriedenkmälern, lobt er.

Mit dem Status als Denkmal ist klar, dass die Gebäude nicht abgerissen werden

Die denkmalgeschützten Räume könnten ja durchaus gewerblich genutzt werden, auch die Kombination mit Kultur und Erinnerung sowie Gastronomie sei denkbar. Er verweist auf das Beispiel Kokerei Hansa, wo es gelungen sei, das zu vereinen. Tischler weiß, dass es das nicht umsonst gibt. Es gehe nun darum, Ideen zu entwickeln und Lösungen zu finden. Gleichzeitig wirbt der OB für Selbstbewusstsein: „Ja, das ist mit Kosten verbunden, aber was in Dortmund geht, kann auch in Bottrop funktionieren.“

Mit dieser ersten Entscheidung und der Einstufung sei nun vor allem sichergestellt, dass die Gebäude im Zuge der Räumung des Geländes nicht abgerissen werden, stellt Christina Kleinheins klar. Die Leiterin des Planungsamtes hat das Verfahren seitens der Stadt Bottrop betreut. Man sei da in enger Abstimmung mit der RAG und der RAG-Tochter Montan-Immobilien vorgegangen. Denn die RAG habe auch deutlich gemacht, dass manche Sachen im Zuge des Abschlussbetriebsplans und der Verfüllung der Schächte nicht erhalten bleiben können.

Neue Baudenkmäler behindern geplante Gewerbeansiedlung nicht

So gilt beispielsweise auch das Förderseil als denkmalwürdig. Logisch aber, dass bei einer Verfüllung des Schachtes das Seil ausgebaut werden muss. Aber: „Das Seil wurde nicht entsorgt, es ist erst einmal vor Ort gelagert worden“, so Christina Kleinheins.

Bleibt die Nachnutzung der Fläche. Hier soll sich ja Gewerbe ansiedeln, das große Flächen benötigt. Wie passt das der Denkmalschutz ins Konzept? Ein grundsätzliches Problem sieht die Planungsamtsleiterin darin nicht. Es gehe letztlich darum, die Gewerbefläche nun sinnvoll auf dem großen Areal anzuordnen. Dazu gehöre auch die Überlegung, wie groß die Flächen sind, die dann zu den denkmalgeschützten Bereichen gehören.

Eintragung in die Denkmalliste

Die Entscheidung der Denkmalschützer ist endgültig und bindend. Die politischen Gremien – in dem Fall die Bezirksvertretung Mitte und der Planungsausschuss – werden darüber lediglich informiert. Sie können aber nicht über die Einstufung als Denkmal entscheiden.

Die Untere Denkmalbehörde wird als Ergebnis aus dem Verfahren die neuen Baudenkmäler nun in die Denkmalliste eintragen. Das sieht das Denkmalschutzgesetz des Landes so vor.