Bottrop. Mit den Einschränkungen für Ungeimpfte steigt die Zahl der Fälle gefälschter Impfausweise. So sehen Polizei und Apotheker die Lage in Bottrop.

Der Impfnachweis – egal ob in klassisch-gelber Papierform oder digital auf dem Smartphone – wird mehr und mehr zum wichtigsten Dokument. Ohne den Nachweis, gegen Corona immunisiert zu sein, sind Kneipen- oder Weihnachtsmarktbesuche nicht möglich, selbst für den Einkauf braucht es inzwischen in vielen Fällen den Nachweis.

Und je stärker die Einschränkungen für Ungeimpfte zunehmen, umso mehr wächst möglicherweise bei dem ein oder anderen Betroffenen die Überlegung, sich falsche Nachweise zu besorgen. Auch in Bottrop ermittelt die Polizei inzwischen in mehreren Fällen zu gefälschten Impfnachweisen.

Seit Mai hat die Polizei in Bottrop zwölf Fälle von gefälschten Impfausweisen gezählt

Seit Mai habe man zwölf Fälle in Bottrop gezählt, sagt Sprecherin Corinna Kutschke. Zwei Fälle entfielen auf den September, je fünf auf die Monate Oktober und November. Acht dieser Fälle gingen laut der Polizeisprecherin auf Apotheken zurück, hier hätten die Verdächtigen wohl gefälschte Impfdokumente vorgelegt, um sie dann digitalisieren zu lassen.

Corinna Kutschke, Sprecherin der Polizei Recklinghausen. 
Corinna Kutschke, Sprecherin der Polizei Recklinghausen.  © Polizei Recklinghausen | Polizei Recklinghausen

Die restlichen Fälle ständen im Zusammenhang mit dem Internet, so Corinna Kutschke, ohne näher ins Detail zu gehen. Denkbar ist etwa, dass die Verdächtigen gefälschte Dokumente angeboten haben oder aber sich über das Internet entsprechende Papiere beschafft haben. Bisher seien zehn Tatverdächtige ermittelt, so die Polizeisprecherin. Das heiße nicht zwangsläufig, dass noch zwei gesucht würden, womöglich würden auch einem Verdächtigen mehrere Taten zur Last gelegt.

In ganz NRW laufen 1200 Ermittlungsverfahren

Mittlerweile komme es in allen Städten im Bereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen zu derartigen Ermittlungen. Die meisten Fälle dieser Art verzeichnen die Ermittler in Herten. Die Stadt hat etwa halb so viele Einwohner wie Bottrop, dort ermittelt die Polizei allerdings in 18 Fällen. Für Recklinghausen zählen die Ermittler 15, für Marl zehn Verfahren. In ganz NRW laufen 1200 Ermittlungsverfahren dieser Art. Allerdings hat sich die Rechtslage zwischenzeitlich verändert. Seit einiger Zeit drohen bei Vorlegen oder Ausstellen eines falschen Impfnachweises Geld- oder sogar Haftstrafen.

Birgit Lauer ist Sprecherin der Apothekerinnen und Apotheker in Bottrop und war leitende Apothekerin im Impfzentrum.
Birgit Lauer ist Sprecherin der Apothekerinnen und Apotheker in Bottrop und war leitende Apothekerin im Impfzentrum. © FUNKE/Fotoservices | Gerd Wallhorn

Auch Apothekersprecherin Birgit Lauer sieht das Problem, hält es aber in Bottrop noch für überschaubar. Der Vorteil: Als kreisfreie Großstadt habe Bottrop ein eigenes Impfzentrum, die Unterlagen lägen vor Ort, gleichzeitig gebe es die kurzen Wege zwischen allen Akteuren. „Im Zweifelsfall kann man sich beim Impfzentrum oder bei den Ärzten erkundigen“, erläutert Birgit Lauer. Auch über die Kassenärztliche Vereinigung könne man sich inzwischen informieren.

Auch sie habe in ihrer Glückauf-Apotheke in Kirchhellen schon zweimal den Verdacht gehabt, dass mit dem vorgelegten Impfausweisen etwas nicht in Ordnung sei. Sie habe die dann zunächst einbehalten und sich bei den Impfärzten rückversichert. Später habe sich herausgestellt, dass alles in Ordnung war.

Es handelt sich um Urkundenfälschung

Andernfalls informiere man dann auch die Polizei, stellt die Apothekensprecherin klar. Denn das Fälschen der Impfnachweise sei eben kein Kavaliersdelikt in Zeiten der Pandemie. „Es ist zum einen Urkundenfälschung, zum anderen gefährdet man mutwillig das Leben anderer“, urteilt Birgit Lauer.

Man wolle die persönliche Freiheit, missachte dabei aber die Solidarität innerhalb der Gesellschaft, insbesondere gegenüber den Gruppen, die sich momentan noch gar nicht impfen lassen könnten, sagt Birgit Lauer insbesondere mit Blick auf die Kinder. Zwar können ab dem 13. Dezember, wenn der Impfstoff geliefert wird, Kinder ab fünf Jahren mit Biontech immunisiert werden, für jüngere Kinder gibt es aber immer noch kein Mittel.

2G im Einzelhandel

Auch im Einzelhandel gilt: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene – zumindest in den Geschäften, die nicht den täglichen Bedarf abdecken. Und so müssen beispielsweise Möbelhäuser, Modeläden oder Schuhgeschäfte nun auch die Impfnachweise ihrer Kunden kontrollieren.Bis Mittwoch galt noch eine Übergangsfrist, da reichten stichprobenartige Kontrollen aus. Diese Regelung ist inzwischen nicht mehr gültig, nun muss jeder Kunde einzeln kontrolliert werden.