Bottrop. Erstmals ist einer Klägerin im Rahmen des Bottroper Apotheker-Skandals Schmerzensgeld zugesprochen worden. Aber ob sie es bekommt, ist fraglich.
Die Kammer des Essener Landgerichtes blieb unterhalb der Forderung der Klägerin, sprach aber erstmals einem Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals Schmerzensgeld zu. 25.000 Euro hatte die Klägerin für ihren mittlerweile verstorbenen Ehemann gefordert, er hatte mehrfach gepanschte Krebsmedikamente aus der Alten Apotheke eingenommen. 10.000 Euro soll die Klägerin bekommen.
Ob sie die Summe allerdings tatsächlich erhalten wird, ist noch fraglich. Denn das Vermögen des Apothekers Peter S., der wegen der Minderdosierung von Krebsmedikamenten zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, ist Teil eines Insolvenzverfahrens.
Erstes Schmerzensgeldurteil im Bottroper Apothekerskandal
Es ist das erste Mal, dass einem Opfer des Skandals Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Zwar waren mehrere Klagen eingegangen, die meisten sind aber ruhend gestellt, seitdem das Insolvenzverfahren läuft. Eine Klage sei noch beim Landgericht anhängig, sagt Pressesprecher Dr. Thomas Kliegel. Sie richtet sich gegen den Apotheker Peter S. und den Insolvenzverwalter.
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Bei dem nun getroffenen Urteil handelt es sich um den Fall eines Mannes, der palliativ Krebsmedikamente erhalten hatte. Die Klägerin musste nicht beweisen, dass die Medikamente gepanscht waren, sondern die Gegenseite hätte darlegen müssen, dass ebendiese es nicht waren. Das habe sie gar nicht erst versucht, so Kliegel.
Apotheker-Skandal: Weitere Ermittlungen gegen Peter S.
Maßgeblich für das Urteil sei zum einen gewesen, dass der Mann die Medikamente palliativ und nicht zur Heilung bekommen hatte und dass sie nur bei 20 Prozent der Patienten anschlagen. „Aber er hat zu Lebzeiten noch den Skandal mitgekriegt“, sagt Kliegel – diese psychischen Folgen seien auch zu berücksichtigen.
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Erst kürzlich hat die Essener Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen gegen Peter S. und seine Mutter Doris S.-G. aufgenommen. Peter S. wird Bankrott, seiner Mutter Schuldnerbegünstigung vorgeworfen. Es geht um unzulässige Vermögensverschiebungen.
Im Dezember hatte der NRW-Landtag angekündigt, dass die Opfer des Apotheker-Skandals aus einem Zehn-Millionen-Euro-Fonds entschädigt werden sollen.