Bochum. Nach einer Party beging ein Azubi mehrere Straftaten. Er zeigte den Hitler-Gruß und nötigte Passanten, es ihm gleichzutun. Und nicht nur das.

Saufen, pöbeln, beleidigen, Wahlplakate zerstören, Nazi-Gruß zeigen: Ein 21-jähriger Lehrling aus Bochum war nach einer Party in der Bochumer Disco „Zeche“ außer Rand und Band. Der angehende Handwerker musste sich dafür am Montag (3. Februar) vor dem Strafrichter verantworten. Sein Ausraster kostet ihn jetzt mehr als zwei Monatseinkommen.

Der Angeklagte hatte am 5. Mai 2024 in der Zeche kräftig gefeiert und auch Schnaps getrunken. „Ein Aggressiv-Macher“, so der Richter. Auf dem Heimweg kam der Azubi am Hauptbahnhof vorbei. Dort rief er inmitten einer Dreiergruppe „Heil Hitler“ und streckte den auch Arm zum Hitler-Gruß aus. Außerdem forderte er Passanten auf, es ihm gleichzutun.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Weil zu diesem Zeitpunkt der Europawahlkampf stattfand, hingen am Bahnhof auch zahlreiche Plakate der Parteien. Der 21-Jährige beschädigte zahlreiche Schilder der SPD, der Linken und der MLPD. Aus seiner Gruppe heraus sollen die Worte „Wählt die AfD!“ gerufen worden sein. Als die Polizei erschien, beleidigte er einen Polizeibeamten mit Migrationshintergrund auf ausländerfeindliche und auf obszöne Weise.

„Ich kann nicht verstehen, dass jemand, der schon mal im Knast war, wieder Straftaten begeht“

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft: vor allem wegen Gewaltdelikten und Raub. Er saß auch schon mal im Gefängnis. „Ich kann nicht verstehen, dass jemand, der schon mal im Knast war, wieder Straftaten begeht“, sagte der Amtsanwalt, der die Anklage vertrat. Über die Beleidigung sagte er: „Die Polizeibeamten haben einen sauschweren Dienst. Und sie sind immer für uns da, Tag und Nacht.“ Die Taten damals seien „keine Kleinigkeit, auch nicht, wenn sie „im besoffenen Kopf“ passiert seien.

Sein eigener Anwalt redete dem Angeklagten ebenfalls ins Gewissen: Er müsse an sich arbeiten, „damit so ein Scheiß nicht nochmal passiert“.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++

Angeklagter aus Bochum zum Richter: „Sie werden mich nicht wiedersehen“

Der Richter schloss sich dem Strafantrag des Amtsanwalts an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro (75 Tagessätze à 30 Euro). Die Nazi-Grüße, sagte er, „wollen wir in unserer Gesellschaft nicht mehr sehen“. Außerdem hielt er dem Angeklagten vor, dass die zum Hitler-Gruß aufgeforderten Passanten Angst gehabt hätten: Wenn sie den Arm nicht heben würden, hätten sie Sorge haben müssen, geschlagen zu werden. Mit Blick auf die Vorstrafen meinte der Richter, dass in dem Angeklagten „eine gewisse Übergriffigkeit angelegt“ sei.

Der 21-Jährige, ein schmächtig gebauter junger Mann, gab alles zu. Die Strafe nehme er hin, meinte er. „Sie werden mich nicht wiedersehen.“ Alkohol habe er zuletzt nicht mehr angerührt.