Bochum. Messerstiche, Hammerschläge: Stimmt es, was ein Bochumer erzählt, dann erlebte er ein tagelanges Martyrium. Das Gericht muss viele Fragen klären.

Wenn das stimmt, was einem 53-jährigen Bochumer vor dem Schöffengericht vorgeworfen wird, dann hat sein 50-jähriger Bekannter ein tagelanges Martyrium erlitten. Es geht um Freiheitsberaubung, Messerstiche, Hammerschläge auf den Kopf und schließlich sogar im akute Lebensgefahr. Doch der Fall ist streitig.

Anlass der Gewalt war der angebliche Diebstahl von 1600 Euro

Am 29. Juli 2023 hatten die beiden Männer in der Wohnung des Angeklagten Kokain zu sich genommen. Beide verkehrten in der Drogenszene. Als der Wohnungsinhaber glaubte, dass sein Bekannter ihm unter dem Bett versteckte 1600 Euro gestohlen habe, eskalierte die Situation.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Laut Anklage soll der 53-Jährige seinen Bekannten mit derartiger Wucht mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser zu Boden ging und das Bewusstsein verlor. Er habe ihn an Händen und Beinen gefesselt, ihm mit Klebeband den Mund verschlossen, ins Badezimmer gezogen und dort eingeschlossen.

In der Folgezeit soll der Angeklagte mehrfach im Bad erschienen sein, mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf des Opfers geschlagen und mit einem Brötchenmesser in seinen Oberschenkel gestochen haben. Der 50-Jährige berichtet aber noch mehr: „Er kam rein, Hose offen, und hat auf mich uriniert.“

„Meine ganzen Sachen waren blutverschmiert, selbst in den Schuhen war Blut“

Bis 7. August sollen die Misshandlungen gedauert haben. Da habe der 50-Jährige die Wohnung verlassen können, weil der Angeklagte vergessen habe, eine Tür abzuschließen. Aufgrund der unbehandelten und stark entzündeten Stichwunde, heißt es in der Anklage, habe das Opfer in akuter Lebensgefahr geschwebt und notoperiert werden müssen. „Meine ganzen Sachen waren blutverschmiert, selbst in den Schuhen war Blut“, so der 50-Jährige, der zurzeit wegen Raubes in Strafhaft sitzt.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++

Der Angeklagte bestreitet im Wesentlichen die Vorwürfe. Weder habe er den Bekannten eingesperrt noch habe er ihn misshandelt. Lediglich eine gegenseitige Prügelei wegen des Geldes räumte er ein.

Innerhalb des neuntägigen Tatzeitraums sollen die beiden einmal eine Methadonausgabe und eine Sparkasse aufgesucht haben. Die Frage steht im Raum, warum der 50-Jährige dabei nicht flüchtete. Das Gericht untersucht jetzt mit weiteren Ermittlungen seine Glaubwürdigkeit. Der Prozess wird im Februar fortgesetzt.