Bochum. Ein 18-Jähriger ist wegen einer Schlägerei vor einem Imbiss in Bochum zu Haft verurteilt worden. „Ich war voll schockiert“, sagt eine Zeugin.
Einer hielt das Opfer fest, andere schlugen mit der Faust zu. Wegen einer besonders brutalen Gewalttat mitten in der Bochumer Innenstadt standen drei junge Männer vor dem Amtsgericht. Einer wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Am 17. Juni 2024 gegen 23.15 Uhr trafen die Angeklagten (damals 17, 18 und 23) aus Bochum vor einem Imbiss an der oberen Massenbergstraße auf einen 25-jährigen Bochumer. Dieser soll die Mutter eines Freundes der Angeklagten beleidigt haben. Dann soll er zwölf Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Der 18-Jährige nahm den 25-Jährigen laut Urteil direkt vor dem Imbiss von hinten in die Zange, und zumindest der 17-Jährige schlug dem Opfer ins Gesicht. Anschließend sollen sie den Kopf des Zeugen gegen eine Werbetafel geschlagen haben.
Ein Auge des Opfers war stark geschwollen, die Netzhaut gerötet. Insgesamt soll er zwölf Schläge abgekommen haben.
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Nur der damals 17-Jährige war im Prozess geständig. „Er hat ihn geschlagen, mehrfach, zwei bis drei Mal“, erklärte sein Verteidiger vor dem Bezirksjugendschöffengericht. Die Atmosphäre sei erhitzt gewesen.
Sein Mandant wurde zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt, um in brenzligen Situationen nicht erneut gewalttätig zu werden.
„Jeder, der Scheiße baut, muss damit rechnen. Ich war selbst schon zweimal im Knast“
„Ich war voll schockiert, es war echt brutal“, sagte eine 17-jährige Augenzeugin dem Gericht. Die Jugendliche kennt sich in einem Gerichtssaal aus, denn sie war selbst schon straffällig geworden und saß hinter Gittern. „Jeder, der Scheiße baut, muss damit rechnen. Ich war selbst schon zweimal im Knast.“
Erst wollte sie der Richterin gar nichts sagen und gab sich stur. „Ich will keinen Stress.“ Dann schaffte es die Richterin aber mit einer geschickten Jugendsprache („Ich will nur ganz easy mit Dir sprechen“), doch noch von der Gewalttat zu berichten.
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Die anderen beiden Angeklagten wiesen die Anklagevorwürfe zurück. Dem damals 18-Jährigen (U-Haft) nützte das aber nichts. Er bekam acht Monate Jugendstrafe ohne Bewährung. Bereits vor einigen Monaten war er vom Landgericht vor allem wegen Körperverletzungen zu drei Jahren Jugendstafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, hätte der junge Bochumer drei Jahre und acht Monate Jugendhaft vor der Brust.
Schraubenzieher ins Gehirn gerammt
Der dritte Angeklagte (23) wurde mangels Beweisen freigesprochen, so dass unklar blieb, wer außer dem 17-Jährigen zugehauen hatte. Auch der 23-Jährige kennt sich im Gerichtssaal bereits aus: Im Jahr 2021 hatte ihm ein Jugendlicher (17) bei einem Streit in der Innenstadt, ganz in der Nähe des Justizzentrums, einen Schraubenzieher ins Gehirn gerammt, sechs Zentimeter tief. In dem damaligen Prozess musste er als Zeuge aussagen. Er ist heute schwerbehindert.