Bochum. Jahrelang hatte der Bochumer Chef einer Baufirma seinen Mitarbeitern Schwarzlöhne gezahlt. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe.

Wegen Schwarzarbeit muss ein Bochumer Bauunternehmer ins Gefängnis.

Die Hauptzollamt Dortmund hatte zusammen mit der Steuerfahndung Bochum in den Jahren 2019 bis 2021 gegen einen Bauunternehmer und einen Gehilfen, ebenfalls einen Bochumer, ermittelt.

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Wie das Zollamt mitteilt, zahlte der Bauunternehmer über einen mehrjährigen Zeitraum Schwarzlöhne an seine Arbeitnehmer und verschleierte dies durch ein System von Scheinrechnungen. Hierdurch verursachte er Sozialbeitrags- und Lohnsteuerschäden in einer Gesamthöhe von 2,5 Millionen Euro.

Gehilfe bekam ein Jahr und drei Monate Haft

Das Landgericht Bochum verurteilte den Bauunternehmer bereits am 20. März 2024 nach zahlreichen Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, den Gehilfen zu einem Jahr und drei Monaten, so der Zoll.

Gegen die Urteile legten die Verurteilten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese nun als unbegründet ab.