Bochum. Viele Immobilienbesitzer in Bochum warten auf Informationen dazu, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen. Bald sollen sie Klarheit haben.

Haus- und Grundstücksbesitzer bangen jedes Jahr, wenn Post von der Stadtverwaltung ins Haus flattert. Es geht um die Grundbesitzabgaben, d.h. um die jährlichen Forderungen der Stadt für Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Stadt Bochum verschickt Gebührenbescheide am 30. Januar

Die lange Debatte um die neue Grundsteuer hat in Bochum die Festsetzung und das Verschicken des Gebührenbescheids hinausgezögert. Nun ist klar, wann die Bochumerinnen und Bochumer ihre Bescheide erhalten: Sie werden am 30. Januar verschickt. Damit sei gewährleistet, dass alle bis zur Fälligkeit der Abgaben im ersten Quartal Bescheide über die Höhe ihrer Zahlungen haben, so die Stadt.

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Die Höhe der Grundsteuer, die einen wesentlichen Betrag des gesamten Gebührenbescheids ausmacht, wird sich durch die Steuerreform zum Teil deutlich von den Vorjahren unterscheiden. Die Belastungen haben sich durch die vom Finanzamt neu zu bestimmenden Grundsteuermessbeträge zu Ungunsten vieler Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und zu Gunsten von Gewerbeimmobilienbesitzern verschoben.

Verschiedene Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude

Um diese Verschiebung abzufedern, hat die Stadt Bochum statt eines bislang einheitlichen Grundsteuerhebesatzes von 645 Prozent für Wohngebäude und Gewerbegebäude verschiedene Hebesätze beschlossen: 715 Prozent für Wohngebäude und 1190 Prozent für Gewerbegebäude. Trotzdem gilt nach Auskunft der Stadt: „Einfamilienhäuser mit älterem Wohngebäude und großem Grundstück zahlen mehr und Geschäftsgrundstücke mit größeren Lagerhallen zahlen weniger.“

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Ausrechnen können sich die Bochumer ihre neue Grundsteuerbelastung bereits selbst, seitdem der Stadtrat im Dezember die neuen Hebesätze festgelegt hat. Die neue Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt 2024 neu festgelegten Steuermessbetrag und dem Hebesatz. Ein Beispiel: Hat das Finanzamt für ein Wohngebäude den Messbetrag auf 110 festgesetzt, wird dieser mit dem Hebesatz (715 Prozent) multipliziert (110 x 7,15). Die jährliche Grundsteuer beträgt dann 786,50 Euro.

Auch Steuerpflichtige, die Einspruch gegen den bereits im vergangenen Jahr vom Finanzamt verschickten Messbescheid erhoben haben, erhalten einen Grundsteuerbescheid, „wenn sie nicht parallel die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragt haben“ und diesem Antrag entsprochen wurde, so die Stadt.

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Die annähernd 100.000 Gebührenbescheide, die Ende des Monats verschickt werden, enthalten aber noch weitere Forderungen der Stadt an ihre Bürger. Deutlich höhere Abgaben werden in diesem Jahr vor allem für die Abwasserbeseitigung fällig (+21,15 Prozent). Das liegt an gestiegenen Abgaben an Ruhrverband und Emschergenossenschaft, steigende Personal-, Bau- und Unterhaltungskosten, aber auch an falsch kalkulierten Kosten für die Jahre 2022 und 2023, die nun nachträglich erhoben werden.

Aber auch andere Gebühren steigen, so etwa für die Müllbeseitigung, Straßenreinigung und Bestattungen.

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