Bochum. Paukenschlag im zweiten Bochumer Medican-Prozess um fingierte Coronatests. Der Angeklagte sitzt in der JVA. Wann die nächste Verhandlung ist.
Der Ex-Chef (51) des ehemaligen Bochumer Coronatest-Unternehmens Medican ist am späten Montagnachmittag (16.12.) zum zweiten Mal von der Bochumer Justiz verhaftet worden – wegen Fluchtgefahr. Die 2. Wirtschaftsstrafkammer setzte einen bereits bestehenden Haftbefehl, der seit Juni 2022 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt war, wieder in Kraft. Danach kam der Mann wieder in U-Haft.
Das erklärte Katja Nagel, Sprecherin des Landgerichts, auf Anfrage dieser Redaktion. Die Verhaftung erfolgte während eines laufenden Prozesses gegen den 51-Jährigen und fand in einer extra anberaumten, nicht-öffentlichen Sitzung statt.
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Der Unternehmer aus Wattenscheid steht seit Februar 2024 schon zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Im Juni 2022 war er wegen Abrechnungsbetruges mit einem Beuteschaden von gut 24 Millionen Euro zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte laut dem damaligen Urteil im März und April 2021 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe fast eine Million Bürgertests abgerechnet, die gar nicht durchgeführt worden waren.
„Er handelte mit einer Selbstbedienungsmentalität, die ihresgleichen sucht“
Außerdem hatte er laut Urteil die Tests in seinen mehr als 80 Teststationen in Deutschland so abgerechnet, als sei ein Arzt dabei gewesen, was nicht der Fall gewesen sei. Dadurch habe er je Test 15 statt 12 Euro kassiert. Auch Sachkosten habe er überhöht abgerechnet. „Er handelte mit einer Selbstbedienungsmentalität, die ihresgleichen sucht“, sagte der Richter damals. Danach ließ er ihn nach einjähriger U-Haft unter Auflagen bis zum Antritt der erwarteten Strafhaft vorläufig frei.
Nach diesem Urteil nahm der Angeklagte dann aber völlig überraschend sein Geständnis, das er erst gegen Endes dieses ersten, sechsmonatigen Prozesses abgelegt hatte, wieder zurück und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Sommer 2023 wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies den Fall an eine andere Bochumer Wirtschaftskammer zurück. Diese verhandelt die Anklage nunmehr seit Februar 2024. Seitdem sind auf dem Aushang vor dem Gerichtssaal schon 29 Sitzungstage eingetragen – und vier weitere bis 15. Januar 2025 terminiert.
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Jetzt befindet sich der Angeklagte erneut im Gefängnis. Informationen dazu, warum die Richter eine Fluchtgefahr sehen, wurden am Montag noch nicht bekannt.
Am Dienstag (17. 12.) steht eine weitere reguläre Sitzung in der Hauptverhandlung an. Dann wird der Angeklagte anders als in den vergangenen Monaten, als er als freier Mann den Saal betrat, von Wachtmeistern aus der JVA vorgeführt.