Bochum. Rund 36,5 Millionen Euro hat die Kassenärztliche Vereinigung vom Corona-Schnelltester Medican in Bochum zurückgefordert. Die Frist ist kurz.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat an die BochumerSchnelltest-Firma Medican vor wenigen Tagen einen Rückzahlungsbescheid in Höhe von rund 36,5 Millionen Euro geschickt. Das ist die komplette Summe, die Medican im März und April 2021 von der KVWL überwiesen bekommen hat. Die Frist für die Rückzahlung beträgt zwei Wochen.

Das wurde am zehnten Verhandlungstag vor der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht bekannt.

Der Hauptangeklagte (48, U-Haft), damals faktischer Chef der Firma, soll durch frei erfundene und überhöhte Abrechnungen von Corona-Schnelltests einen Betrugsschaden von 25,1 Millionen Euro angerichtet haben. Er weist die Vorwürfe zurück.

Medican legte Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid ein

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Die KVWL erklärt die hohe Rückforderung damit, dass Medican bis heute keine Dokumentation über sämtliche abgerechneten Tests vorgelegt habe; das wäre Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Ein Anwalt, der Medican zivilrechtlich vertritt, soll erklärt haben, dass die Dokumentationen in den Verfahrensakten lägen und deshalb nicht hätten nachgereicht werden können. Richter Michael Rehaag betonte aber: „Wir haben hier keine Dokumentationen.“

Medican hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Bochumer Landgericht vernahm Geschäftspartner des Hauptangeklagten

Als Zeugen vernahm die 6. Wirtschaftsstrafkammer diesmal stundenlang einen Geschäftspartner (53) des Hauptangeklagten, ein erfolgreicher Immobilien-Unternehmer. Er hatte dem Hauptangeklagten 1,2 Millionen Euro für den Aufbau seiner Teststellen geliehen und teure Testgeräte vermietet.