Bochum. Beim Kauf einer Zigarettenschachtel gerieten drei Männer aneinander. Ein 48-Jähriger soll ein Messer gezückt haben. Die Folgen sind verheerend.
Ein anfangs relativ banaler Streit vor einem Zigarettenautomaten, der völlig eskaliert war, kommt einen 48-jährigen Bochumer teuer zu stehen. Er stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht und muss nun 2000 Euro Schmerzensgeld an einen 44-jährigen Mann zahlen, den er mit einem Messer äußerst schwer am Ohr und Gehirn verletzt haben soll. Im Gegenzug stellt das Gericht das Verfahren ein.
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Am 2. April 2022 gegen 23.10 Uhr ging der Angeklagte zu einem Zigarettenautomaten an der Straße Grüner Weg in Harpen, um eine Schachtel zu kaufen. Ein 38-jähriger Bochumer kam hinzu, der ebenfalls Zigaretten kaufen wollte. Dieser bot dem 48-Jährigen Hilfe beim Bezahlen an, weil es technische Probleme gab. Nach einem Missverständnis darüber, wem denn jetzt die vom Automaten ausgeworfene Schachtel gehört, eskalierte die Situation in einem bösen Streit.
„Ich wollte schlichten, da habe ich einen Schlag gegen das Ohr gekriegt“
Der 44-jährige Freund des 38-Jährigen kam hinzu, um beide zu beruhigen. „Ich wollte schlichten, da habe ich einen Schlag gegen das Ohr gekriegt. Ich war am Bluten.“ Der „Schlag“ war laut Anklage eine Messerattacke. Der Angeklagte soll mit der Waffe den Kopf vor dem linken Ohr getroffen haben. Die Folgen: Bruch eines besonders harten Knochens am Schädel, Durchtrennung der Hirnhaut, Quetschungen des Hirngewebes.
Fünf Tage lag das Opfer auf der Intensivstation. „Die haben mir den ganzen Schädel aufgemacht.“
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Alle drei Beteiligte hatten zwischen 1,6 und 1,8 Promille Alkohol intus
Der Angeklagte sagte, dass die anderen Männer ihn hätten ausrauben wollen und geschlagen hätten: „Zigaretten her!“ Dann habe es „ein Rumgekloppe“ unter allen dreien gegeben. Die Zeugen bestreiten dies. Der Angeklagte räumt ein, einen Dosen- und Flaschenöffner mit einer Messerklinge gehabt zu haben. Einige rechtliche Fragen blieben im Prozess unklar, etwa ob eine Notwehrsituation vorlag, so dass es kein Urteil gab.
Alle drei Beteiligte hatten zwischen 1,6 und 1,8 Promille Alkohol intus. Der Angeklagte muss auch mit erheblichen zivilrechtlichen Forderungen der Krankenkasse des Geschädigten rechnen.