Bochum. Zwei Bochumer gerieten am Zigarettenautomaten in Streit. Am Ende schwebte ein Dritter in Lebensgefahr. Nun steht ein 48-Jähriger vor Gericht.
Es war ein relativ banaler Streit um ein paar Zigaretten, ausgelöst von einem Missverständnis. Am Ende lag einer der Beteiligten auf der Intensivstation. Er hatte eine lebensgefährliche Verletzung am Ohr und am Gehirn. Seit Montag (2.) steht deshalb ein 48-jähriger Angestellter aus Bochum wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht.
Nach einem Missverständnis eskalierte die Situation
Am 2. April 2022 gegen 23.10 Uhr ging er zu einem Zigarettenautomaten an der Straße Grüner Weg in Bochum-Harpen, um eine Schachtel zu kaufen. Dort gab es Probleme mit dem Bezahlen. Ein 38-jähriger Bochumer kam hinzu, der ebenfalls Zigaretten kaufen wollte. Er wollte dem 48-Jährigen offenbar beim Bezahlen helfen. Nach einem Missverständnis darüber, wem denn jetzt die vom Automaten ausgeworfene Schachtel gehört, eskalierte die Situation.
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Der Angeklagte soll dem Kontrahenten gegen das Bein getreten haben, woraufhin dessen Freund (44) dazwischengegangen sei. Dieser sagte im Zeugenstand: „Ich wollte schlichten, da habe ich einen Schlag gegen das Ohr gekriegt. Ich war am Bluten. Da habe ich die Polizei gerufen.“ Der „Schlag“, so stellte sich wenige Stunden später heraus, war laut Anklage eine Messerattacke. Der Angeklagte soll damit den Kopf vor dem linken Ohr getroffen haben. Die Folgen: Bruch eines besonders harten Knochens am Schädel, Durchtrennung der Hirnhaut sowie Quetschungen des Hirngewebes.
Ohne ärztliche Behandlung wäre der Bochumer gestorben
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Der 44-Jährige ahnte anfangs nicht ansatzweise, wie dramatisch seine Verletzungen waren. Er ging zunächst nach Hause, ließ sich ein paar Stunden später aber ins Krankenhaus einliefern. Daran kann er sich heute gar nicht mehr erinnern; so schlecht ging es ihm. Ohne ärztliche Behandlung wäre er gestorben, sagte eine Rechtsmedizinerin.
Fünf Tage lag das Opfer auf der Intensivstation, eine weitere Woche auf einer normalen Station. „Die haben mir den ganzen Schädel aufgemacht“, sagte der 44-Jährige der Richterin. „Ich habe jetzt noch ein Taubheitsgefühl. Das geht nie wieder weg“, glaube ich.“ Er könne auch nicht mehr so gut hören wie vor der Tat.
Angeklagter aus Bochum weist die Vorwürfe zurück
Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Er selbst sei das Opfer, nicht die anderen. Diese hätten ihn berauben wollen: „Zigaretten her!“, hätten beide gerufen. Dann sei er mit einem Faustschlag gegen ein Auge zu Boden gestreckt worden. Als er wieder aufgestanden sei, habe es „ein Rumgekloppe“ unter allen dreien gegeben. „Ich musste mich mit beiden auseinandersetzen, das war eine gefährliche Nummer.“ Die beiden Zeugen bestreiten dies.
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Der Angeklagte räumt ein, einen Dosen- und Flaschenöffner mit einer kleinen Messerklinge bei sich gehabt zu haben. Zugestochen habe er damit aber nicht.
Alle drei Beteiligte hatten damals zwischen 1,6 und 1,8 Promille Alkohol intus. Ein Urteil ist am 12. Dezember geplant.