Bochum. Ein Mädchen (2) geht bei Grün über die Straße. Ein Autofahrer rast über Rot und erwischt das Mädchen. Der Fahrer hält sich für unschuldig.
Hinweis: Dieser Text erschien zuerst im Dezember 2024.
Die Situation muss für alle Beteiligten wie ein Alptraum gewesen sein: Ein Auto erfasst mit beträchtlichem Tempo ein Kleinkind, das bei Grün über einen Fußgängerweg läuft, und schleudert es fast zehn Meter weit auf die Fahrbahn. Der Fahrer stand am Donnerstag vor dem Schöffengericht. Er bekam eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bochumer Auto fährt bei Rot über Fußgängerüberweg
Am 30. Januar 2024 gegen 17.40 Uhr kam ein zwei Jahre und elf Monate altes Mädchen mit seinem Stiefvater (28) von einem Spielplatz in Werne und wollte nach Hause. An der Kreyenfeldstraße in Höhe der Straße Am Born warteten sie an einer Fußgängerampel, dass sie grün wird. „Bei Rot stehen, bei Grün gehen!“, sagte das Kind zu seinem Stiefvater, wie dieser sich im Zeugenstand erinnerte.
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Als das Lichtzeichen umsprang, erlaubte er dem Mädchen, auf die Fahrbahn zu gehen. Gleichzeitig kam von links der jetzt Angeklagte mit seinem Honda herangefahren, laut Anklage mit vermutlich überhöhtem Tempo. Der Stiefvater sah das Auto zwar, ging aber davon aus, dass es rechtzeitig anhalten werde, weil die Ampel dem Fahrer ja bereits seit einigen Sekunden schon Rot zeigte.
„Da habe ich der Kurzen erlaubt zu gehen“.
Einen winzigen Augenblick später wurde seine Stieftochter von der Frontseite des Autos erfasst, laut Anklage ungebremst. „Sie wurde zur nächsten Straßenüberquerung geschleudert und blieb auf der Fahrbahn liegen“, so der 28-Jährige. In dem Moment, als er merkte, dass der Wagen doch nicht anhielt, habe er „noch versucht, sie zurückzuhalten, aber sie war schon zu weit weg“.
„Sie hat panische Angst vor Autos und sie redet davon“
Das Mädchen war überraschenderweise äußerlich nicht schwer verletzt: Schürfwunden an der Hüfte, Blutergüsse und ein Schock. Eine Nacht lag es zur Beobachtung in einem Kinderkrankenhaus. Allerdings belastet der Unfall das Kind psychisch bis heute. „Sie hat panische Angst vor Autos und sie redet davon“, sagt seine Mutter (26).
Der Angeklagte erklärte, dass eine verrutschte Fußmatte sein Bremspedal blockiert habe. Er habe das Kind zwar gesehen, aber nicht rechtzeitig bremsen können, auch nicht mit der Handbremse. Er habe noch versucht, auszuweichen – vergeblich. „Ich bereue sehr, dass es passiert ist.“ Er wohnte damals ganz in der Nähe des Unfallorts und kam von der Arbeit. Wegen des Unfalls sei er dort weggezogen, „weil ich den Anblick auf die Straße nicht mehr ertragen konnte“.
Angeklagter aus Bochum hat sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen
Der arbeitslose Bauarbeiter ist nicht vorbestraft und auch verkehrsrechtlich nie aufgefallen. Einen Unfall habe er auch noch nie gebaut, sagt er. Wie schnell er zum Zeitpunkt des Aufpralls wirklich war, blieb unklar. Er selbst spricht von einem normalen Tempo, eine Augenzeugin (32) aber sagt, dass der Wagen „angeschossen“ gekommen sei, „ziemlich schnell“.
Seine Verteidigerin forderte Freispruch, wegen der Fußmatte. Der Staatsanwalt sah das anders: „Das mit der Fußmatte glaube ich nicht. Ich glaube, dass Sie abgelenkt waren.“ 70 Tagessätze Geldstrafe zu je zehn Euro beantragte er.
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Der Richter ließ offen, ob die Fußmatte verrutscht war. „Wir können es nicht widerlegen.“ Aber auch wenn dies der Fall gewesen sein sollte, so hätte der Fahrer sicherstellen müssen, dass die Matte richtig liege. Das Urteil: 1050 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze). Seinen Führerschein darf er behalten.
Eine weitere Strafe hatte der Angeklagte schon am Unfallort erhalten. Der Stiefvater des Kindes hatte ihm ins Gesicht geschlagen. Dafür bekam der 28-Jährige selber ein Verfahren, wegen Körperverletzung. Es wurde gegen Zahlung von 300 Euro eingestellt.
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