Bochum. Bochums Kämmerin hat sich bei der Grundsteuer für ein Modell entschieden. Der Steuerzahlerbund hält das für falsch. Er appelliert an die Politik.

Nachdem Kämmerin Eva Hubbert sich dazu entschlossen hat, der Politik einen weiterhin einheitlichen Grundsteuerhebesatz für Bochum vorzuschlagen, hagelt es Kritik vom Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Vor der Entscheidung zu diesem Thema in einigen Wochen appelliert er: „Der Bochumer Stadtrat sollte eine unnötige Verteuerung des Wohnens vermeiden“, so NRWs Steuerzahlerbund-Chef Rik Steinheuer.

Bochums Kämmerin plädiert für einheitlichen Hebesatz

Bochums Kämmerin hatte sich für die „einheitliche Variante“ (843 Prozentpunkte) entschieden, weil diese nach ihrer Einschätzung rechtssicherer ist als der vom Land NRW alternativ möglich gemachte differenzierte Hebesatz und damit verlässlich für die angepeilten Einnahmen in Höhe von 91,4 Millionen Euro sorgt.

Die unterschiedlichen Hebesätze für Privateigentümer von Grundstücken und Gebäuden (710 Prozentpunkte) und für gewerbliche Eigentümer vor (1211) würden ebenfalls Einnahmen von insgesamt 91,4 Millionen Euro bringen. Hubbert fürchtet aber mögliche Rechtsstreitigkeiten. Sie will dem Risiko aus dem Weg gehen, Steuern erstatten zu müssen und dann ein mehr oder minder großes Loch im Haushalt zu haben.

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Der Nachteil dabei: Der einheitliche Hebesatz von künftig 843 Prozentpunkten würde für viele Bochumer eine deutliche Mehrbelastung bedeuten. Das betrifft vor allem Eigentümer von älteren Häusern mit großen Grundstücken. Bei der differenzierten Variante würde sich die zusätzliche Belastung in Grenzen halten

Steuerzahlerbund fordert Bochums Stadtrat auf, gesplittete Hebesätze zu beschließen

Schon jetzt seien die Kosten für das Wohnen in Bochum hoch, heißt es beim Steuerzahlerbund. „Sie sollten im Zuge der Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen.“ Der Stadtrat solle daher die Möglichkeit nutzen, gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zu beschließen, „um das Wohnen nicht zusätzlich zu verteuern“. 

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Bochums Kämmerin fürchtet, der sogenannte differenzierte Hebesatz könnte zu Klagen gegen die Stadt führen und Einnahmen kosten. Sie beruft sich dabei auch auf ein Gutachten, das der Städtebund NRW in Auftrag gegeben hat. Anders sehen dies das Land und der Steuerzahlerbund. „Nach einem vom Landesfinanzministerium in Auftrag gegebenem Gutachten sehr renommierter Steuerrechtler können gesplittete Hebesätze rechtssicher eingeführt werden“, so Rik Steinheuer. Nicht ohne Grund hätten mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen. Auch einige Städte so wie Essen hätten sich für die gesplittete Hebesatzvariante ausgesprochen.

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