Bochum. „Er hat das Vertrauen ausgenutzt“, sagte der Richter über den Angeklagten. Das Strafmaß bliebt unter dem der Staatsanwaltschaft. Hier das Urteil.
Ein 30-jähriger Koran- und Arabisch-Lehrer aus Bochum hatte seinen Privatunterricht dazu ausgenutzt, sich an mindestens fünf seiner Schülerinnen sexuell zu vergehen. Dafür wurde er am Mittwoch vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die 3. Jugendschutzkammer wies ihm elf Übergriffe zwischen 2018 und Dezember 2023 nach. In jenem Monat kamen die Verbrechen ans Licht, nachdem eines der Opfer davon auf einer Geburtstagsparty mit den Eltern berichtet hatte. Seitdem sitzt der Koranlehrer, ein Syrer, in U-Haft. Auch nach dem Urteil hob das Gericht den Haftbefehl entgegen dem Antrag der Verteidiger nicht auf, sodass er bis zum Antritt seiner Haftstrafe nicht vorläufig auf freien Fuß kommt. Die Richter sehen Fluchtgefahr.
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Die Opfer waren zum Zeitpunkt der jeweilgen Taten zwischen sieben und neun Jahre alt. „Er hat das Vertrauen ausgenutzt und missbraucht“, sagte Richter Nils Feldhaus mit Blick auch auf die Eltern der Mädchen. Tatort war in fast allen Fällen die Wohnung des Lehrers, dort fand der Unterricht statt. Die Übergriffe reichten von Griffen auf den Po über Zungenküsse bis hin zu erheblich schwereren Übergriffen, bei denen die Kinder und einmal auch er selbst teilweise entkleidet waren. Das Urteil umfasst neun Fälle des Kindesmissbrauchs und zwei der sexuellen Belästigung.
Aussagepsychologisches Gutachten: Kinder sind glaubwürdig
Der nicht vorbestrafte Angeklagte ist geständig. Eingeräumt hatte er die Taten aber erst im Laufe des Prozesses, nachdem ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegen hatte. Ergebnis: Mit einer Ausnahme waren die belastenden Aussagen der Kinder im Vorfeld des Prozesses „mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisbasiert“. Wegen des Geständnisses musste nur eines der Mädchen im Prozess vernommen werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. „Er konnte schalten und walten, wie er wollte“, sagte die Anklägerin. Er habe es „ausgenutzt“, dass den Kindern zu Hause Gehorsam gegenüber Erwachsenen beigebracht worden sei.
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