Bochum-Weitmar. Weil er sich verdächtig benahm, kontrollierte die Polizei Bochum einen Motorroller-Fahrer aus Essen. Spannend, was die Beamten dabei entdeckten.

Das nennt man wohl einen Zufallstreffer. Weil er sich verdächtig verhielt, folgte ein Streifenwagen der Polizei Bochum einem Motorroller-Fahrer und kontrollierte ihn. Dabei machten die Beamten einige überraschende Entdeckungen.

Zufallstreffer der Polizei: Rollerfahrt führt ins Gefängnis

Ein 39-jähriger Mofafahrer war laut Polizeibericht am Mittwochmorgen, 14. August, ohne Führerschein, dafür jedoch unter dem Einfluss von Drogen, mit geklautem Kennzeichen und zwei offenen Haftbefehlen in Bochum-Wiemelhausen unterwegs. Gegen 9.15 Uhr fuhren demnach zwei Motorroller mit je zwei Personen besetzt unmittelbar vor einem Streifenwagen auf der Markstraße in Richtung Königsallee. Beim Erblicken des Polizeiwagens trennten sich die Fahrzeuge offenbar – eines bog in die Baumhofstraße ab, das andere in die Hofeinfahrt eines Wohnhauses an der Markstraße/Baumhofstraße. Der Polizist folgte dem Kraftrad auf den Hof, wo er auf das Fahrzeug und die Beifahrerin (41, aus Essen) stieß. Der Versuch des 39-jährigen Fahrers, sich in einem Gebüsch zu verstecken, scheiterte – der Beamte nahm den Essener fest.

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Beim Kontrollieren der Personalien stellte sich laut Polizei heraus, dass der 39-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zwei offene Haftbefehle gegen ihn bestehen – wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zusätzlich stand er unter dem Einfluss von Drogen; ein freiwilliger Drogentest verlief positiv auf Amphetamine. Ihm wurde auch eine Blutprobe entnommen. Beim Überprüfen des Fahrzeuges stellte sich zudem heraus, dass das Kennzeichen geklaut ist.

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Nach Angaben des Esseners habe sich auf dem zweiten Roller seine Tochter befunden, berichtet die Polizei weiter. Man sei gemeinsam auf dem Weg nach Wetter gewesen, um sie zum Antritt einer Freiheitsstrafe zu begleiten. Daraus wurde nichts: Der 39-Jährige landete selbst im Gefängnis – in der Justizvollzugsanstalt Bochum.

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Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.