Bochum. Das Landgericht hat einen rückfälligen Sexualstraftäter aus Bochum in die Sicherungsverwahrung geschickt. Die Richterin fand deutliche Worte.

Frauen, sagte Richterin Christine Katzer, seien für den 36-jährigen Angeklagten „lediglich Ressourcen“ zur Erfüllung seiner sexuellen Wünsche. Ihre Strafkammer verhängte gegen den vielfach wegen Sexualstraftaten vorbestraften Mann wegen drei erneuter sexueller Attacken auf Frauen vier Jahre und drei Monate Haft – und für die Zeit danach die Sicherungsverwahrung (SV).

Damit kann der Mann auch nach Verbüßung der zeitlich befristeten Haftstrafe weiterhin auf unbestimmte Zeit eingesperrt bleiben, weil die Richter ihn für allgemeingefährlich halten. Er habe, sagte die Richterin, „einen Hang“ und eine „fest verwurzelte Neigung“ zu Sexualstraftaten. „Höchstwahrscheinlich“ würde er ein weiteres Mal rückfällig werden, wenn er nach der Haftstrafe frei käme.

Mehrfach Frauen wahllos auf der Straße ausgewählt und sexuell genötigt

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Eine SV wird am Bochumer Landgericht nur alle paar Jahre verhängt. In diesem Fall hielt die 12. Strafkammer dies aber für absolut erforderlich, um die Bevölkerung zu schützen. Seit seinem 19. Lebensjahr saß der Bochumer überwiegend hinter Gitter, weil er mehrfach über wahllos ausgesuchte Frauen sexuell hergefallen war. Zuletzt war er 2009 in Paris wegen Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, von denen er elf Jahre absaß. Nur elf Tage nach der Entlassung schlug er in Bochum erneut zu.

Opfer aus Bochum hatte „Todesangst“

Am 30. Januar, frühmorgens, griff er von hinten eine Frau an der Bushaltestelle der Unterstraße in Langendreer an, hielt ihr den Mund zu, würgte sie, zerrte sie zwischen zwei Häuser, öffnete seine Hose und wollte sie vergewaltigen. Nach ihrem Flehen, aufzuhören, ließ er von ihr ab, und gab sein Ziel auf. „War nur Spaß“, spottete er. „Die Frau hatte Todesangst“, sagte die Richterin.

Am 18. März filmte er heimlich eine Studentin (22) durch einen Schlitz in ihrem Fenster in Werne, als sie mit nacktem Oberkörper dort saß. Nur zwei Tage später wollte er in einem Keller eine weitere Frau (22) vergewaltigen. Nach einem ersten Angriff gab er aus Angst vor Entdeckung auf.

Die Opfer litten psychisch teilweise ganz massiv unter den Verbrechen.

Angeklagter war in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter

Der Täter befand sich im „Kurs“-Programm („Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Damit werden Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung regelmäßig kontrolliert, um die Rückfallgefahr möglichst gering zu halten. Der 36-Jährige war in der höchsten von drei Gefährdungsstufen eingruppiert. Zwei Sexualtherapien waren erfolglos geblieben. „Er wollte Spaß haben und sein Ding machen“, sagte die Richterin. Sie bescheinigte ihm einen „Mangel an Empathie“ und ein „wenig ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein“.