Ruhrgebiet. . Das Präventionsprogramm für Sexualstraftäter war nach einer Tat in Dortmund erneut ins Gerede gekommen. Aber ohne ist die Rückfallquote höher.

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 29-Jährigen in Dortmund ist weiter ungeklärt, warum sich gleichzeitig zwei fremde Kinder aus einer nahen Jugendschutzstelle in der Wohnung aufhielten. Der verdächtige 51-jährige Mann ist inzwischen verhaftet; er hatte bis 2017 eine Haftstrafe wegen Sexualdelikten abgesessen und wurde danach in ein Vorbeugungsprogramm aufgenommen: „Kurs.“

Kurs steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“ und war in den letzten Monaten wegen solcher Rückfälle, die es doch verhindern sollte, immer wieder im Gerede. Erst am Mittwoch hatte das Landgericht Bochum einen 33-jährigen Vergewaltiger zu neun Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt.

„Eher ein weiterer Rückgang“

Im Mai wurde ein Arnsberger Rentner von 68 Jahren verurteilt wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen. Und in Köln hatte ein entlassener Sexualtäter nach zwölf Jahren Haft ebenfalls im Frühjahr versucht, zwei Frauen zu vergewaltigen. Alle diese Täter waren „Kurs“-Teilnehmer.

„Wir wissen natürlich nicht, wie 2018 endet, aber bisher gibt es keine Häufung, eher einen weiteren Rückgang“, sagt Mario Lorenz, Sprecher des Landeskriminalamtes NRW in Düsseldorf. Dort ist die NRW-Zentralstelle für „Kurs“ zu Hause.

Programm läuft seit 2010

Bei bisher insgesamt 3253 Kurs-Teilnehmern habe es über die Jahre eine Rückfallquote von 3,1 Prozent gegeben. „Studien gehen davon aus, dass die Rückfallquote bei Sexualdelikten sonst zwischen 20 und 24 Prozent liegt“, sagt Lorenz.

Das Vorbeugungsprogramm gibt es in Nordrhein-Westfalen seit 2010. Es soll vor allem den Informationsaustausch zwischen Beteiligten verbessern wie etwa den Gefängnissen, der Polizei, der Führungsaufsicht, Bewährungshelfern, Ärzten oder Psychiatern.

Die Entlassenen sind dabei in drei Gefährder-Stufen eingeteilt; die Polizei kann ihr Verhalten überprüfen, sie beobachten und aufsuchen und beispielsweise die Führungsaufsicht über Fehlverhalten informieren. Aber „man hat halt keinen 100-prozentigen Schutz“, sagt Mario Lorenz vom LKA: „Die haben ihre Freiheitsstrafe abgesessen und sind freie Bürger.“