Bochum. Ein vorbestrafter Sexualtäter aus Bochum soll in die Sicherungsverwahrung. Das will die Staatsanwaltschaft. Er soll rückfällig geworden sein.

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag in Bochum für einen vielfach vorbestraften Sexualverbrecher die mithin schärfste Sanktion gefordert, die die deutsche Strafjustiz kennt: die Sicherungsverwahrung (SV). Damit können verurteilte Straftäter zum Schutz der Bevölkerung auf unbefristete Zeit eingesperrt bleiben, auch nachdem eine zeitlich befristete Haftstrafe verbüßt ist.

Angeklagt ist ein 36-jähriger Bochumer (U-Haft). Nach Überzeugung der Staatsanwältin hatte er drei junge Frauen, reine Zufallsopfer, aus sexueller Motivation heraus attackiert. Er habe „einen Hang“ zu Sexualstraftaten.

Junge Frau an einer Bochumer Bushaltestelle sexuell massiv attackiert

Am frühen Morgen des 30. Januar 2021 soll er sich einer Frau an einer Bushaltestelle an der Unterstraße in Langendreer von hinten genähert, ihr den Mund zugehalten, sie gewürgt, zwischen zwei Häuser gezerrt und mit Gewalt zu Boden gebracht haben. Er habe seine Hose geöffnet und sexuelle Handlungen gefordert. Nach ihrem Flehen, aufzuhören, habe er dann aber von ihr abgelassen, ohne sie zu vergewaltigen.

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Allerdings habe er 100 Euro von ihr gefordert, sie auch bekommen und dann wieder zurückgegeben. „War nur Spaß“, habe er gesagt und sei geflüchtet. Das Opfer hatte Todesangst.

Halbnackte Studentin aus Bochum wurde heimlich gefilmt

Die beiden anderen Übergriffe ereigneten sich am 18. und am 19. März in Wohnheimen in Werne. In einem Fall soll er durch einen Spalt eines Erdgeschossfensters fünf Videos von einer Studentin (22) gemacht haben; sie saß mit entblößtem Oberkörper auf dem Sofa, weil sie Sport getrieben und Hitzewallungen hatte.

Im anderen Fall soll er eine 22-jährige Bochumerin von hinten umklammert, den Mund zugehalten und in Richtung einer Kellertür gezerrt haben. Sie solle „still sein“. Erst als sie seine Maske abgerissen habe, soll er geflüchtet sein.

Die Opfer leiden psychisch großteils bis heute sehr unter den Taten.

DNA-Spuren und Handy-Auswertungen belasteten ihn. Seine DNA war bei der Polizei längst gespeichert. Er befand sich damals im „Kurs“-Programm des Landes NRW („Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Damit werden Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung regelmäßig kontrolliert, um die Rückfallgefahr möglichst gering zu halten.

Bochumer bekam 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung in Frankreich

Er ist seit seiner Jugend wegen Sexualstraftaten mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden. Seit seinem 19. Lebensjahr lebt er überwiegend im Gefängnis. Zuletzt war er 2010 in Frankreich wegen Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt worden; nach elf Jahren kam er frei und kehrte nach Bochum zurück. Elf Tage später wurde die Frau an der Unterstraße überfallen.

Die Staatsanwältin forderte für die drei Übergriffe vier Jahre und drei Monate Haft – und für die Zeit danach die SV, denn sie ist „überzeugt“, dass ihn keine Haftstrafen von weitere Sexualstraftaten abhalten würden.

Der Angeklagte schwieg im Prozess. Sein Anwalt beantragte eine milde Strafe, lehnte eine SV aber ab. Urteil: 2. November.