Bochum. Der Mann, der im Februar eine Frau am Blumenfriedhof vergewaltigt hatte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das urteilte das Landgericht Bochum.

Diese Vergewaltigung war so brutal und heimtückisch, dass das Bochumer Landgericht die volle Härte des Gesetzes anwandte. Die 16. Strafkammer verurteilte am Mittwochmorgen einen 31-jährigen Elektriker aus Bochum nicht nur zu acht Jahren Haft, sondern verhängte auch für die Zeit danach die schärfste Maßnahme, die die deutsche Strafjustiz kennt: die unbefristete Sicherungsverwahrung wegen Allgemeingefährlichkeit. Zudem muss der Täter 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Tat sei „in höchstem Maße erniedrigend, entwürdigend und zerstörerisch“ gewesen, sagte die Richterin Frauke Seyda. Das Opfer habe befürchtet, „nicht mehr lebend aus der Situation rauszukommen“.

Bochumerin trat gemeinsam mit dem Täter den Heimweg an

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Der Täter hatte am frühen Morgen des 18. Februar (Sonntag) eine 33-jährige Arzthelferin auf dem Bochumer Blumenfriedhof von hinten attackiert und auf ganz besonders brutale Weise vergewaltigt. Die Bochumerin wurde dabei schwer verletzt. „Bitte hilf mir!“, rief sie zwischendurch verzweifelt in ihr Handy, als es ihr für einen kleinen Moment gelang, ihren Freund anzurufen.

Nachher schleppte sie sich in Todesangst zu einer Tankstelle nahe Ruhrstadion und holte Hilfe. Der Täter stieg ins Taxi und flüchtete. Wenige Tage später wurde er gefasst.

Er kannte die Frau vorher gar nicht. Die beiden hatten zuvor getrennt voneinander im Bermudadreieck gefeiert und wollten dann zufällig den Heimweg teilweise gemeinsam zurücklegen. Das nutzte der 31-Jährige für sein Verbrechen aus. Das Opfer ging nach der Tat zwei Wochen an Gehhilfen. Bis heute leidet die Frau massiv unter der Tat.

Der Angeklagte ist geständig

Der Angeklagte ist voll geständig. Bereits 2010 ist er in Dortmund wegen einer ähnlichen Vergewaltigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Außerdem hatte er schon eine Bewährungsstrafe wegen versuchter sexueller Nötigung erhalten. Zuletzt befand er sich im „Kurs“-Programm des Landes, das sich um rückfallgefährdete Sexualstraftäter kümmert.

Aufsehen hatte der Fall auch dadurch erregt, dass die Polizei die Tat der Öffentlichkeit zunächst verschwiegen hatte, um das Opfer zu schützen. Das war „ein Fehler“, wie sie später einräumte.