Bochum. Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter (36) steht erneut wegen mehrerer Übergriffe in Bochum vor Gericht. Ihm droht Sicherungsverwahrung.

Solche Situationen sind ein Alptraum für die Opfer: Plötzlich werden sie auf der Straße von einem unbekannten Mann überfallen und sexuell attackiert. Um so einen Fall geht es seit Dienstag vor dem Landgericht Bochum. Der Angeklagte (36) ist wegen schwerer Sexualdelikte extrem vorbestraft.

Dem Bochumer droht nach einer mehrjährigen Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung wegen Allgemeingefährlichkeit, auch wenn dies noch nicht beantragt ist. Schon seit 29. März sitzt er in U-Haft.

Anklage: Frau zwischen zwei Häuser gezerrt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert

In der Anklage stehen vier Übergriffe in Bochum.

Am 30. Januar soll er sich einer jungen Frau an einer Bushaltestelle an der Unterstraße von hinten genähert, ihr den Mund zugehalten, zwischen zwei Häuser gezerrt und sie mit Gewalt zu Boden gebracht haben. Nachdem er sie nach Geld gefragt und sie ihm 100 Euro übergeben haben soll, habe er sie zu massiven sexuellen Handlungen aufgefordert. Nach ihrem Flehen, aufzuhören, habe er von ihr abgelassen. „War nur Spaß“, soll er gesagt haben und geflüchtet sein.

Haft und Sicherungsverwahrung für Bochumer VergewaltigerAm 18. März soll er durch einen Spalt eines Erdgeschossfensters fünf Videos von einer Studentin (22) in einem Wohnheim in Werne gemacht haben; sie saß mit entblößtem Oberkörper auf dem Sofa, weil sie Sport getrieben und Hitzewallungen hatte. Sie erfuhr von den Aufnahmen erst nach der Festnahme des Tatverdächtigen. „Das war ein großer Schock“, sagte sie der 12. Strafkammer. Sie habe sich „in ihrer Würde angegriffen gefühlt“.

Bochumer Studentin heimlich durchs Fenster gefilmt

Nur einen Tag später soll der Angeklagte eine 22-jährige Bochumerin in einem anderen Wohnheim in Werne von hinten umklammert, den Mund zugehalten und in Richtung einer Kellertür gezerrt haben. Sie solle „still sein“.

Erneut nur einen Tag später (20. März) soll er in Weitmar eine Zeitungsbotin (67) gegen 2.30 Uhr auf der Straße von hinten gepackt und zu Boden gebracht haben, nach Widerstand dann aber wieder geflüchtet sein.

Wenige Tage später wurde er verhaftet, nachdem ihn eine DNA-Spur stark belastet hatte. Sie soll von einer Atemmaske stammen, die das Opfer des dritten Falles ihm abgerissen habe.

Angeklagter macht vom Schweigerecht Gebrauch

Martin Gentz, Verteidiger des Angeklagten, sagte zum Prozessauftakt: „Er wird umfassend schweigen, sowohl zur Sache als auch zur Person.“

Die 12. Strafkammer hat 15 weitere Verhandlungstermine bis 2. November angesetzt.

Die DNA des Mannes war bei der Polizei längst gespeichert. Er befand sich damals im „Kurs“-Programm des Landes NRW („Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Damit werden Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung regelmäßig kontrolliert, um die Rückfallgefahr möglichst gering zu halten.

Bereits 2004 wurde der Angeklagte in Bochum u.a. wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt, 2008 wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr sowie 2010 in Frankreich wegen Vergewaltigung zu 14 Jahren.

Erst am 6. August war ein „Kurs“-Proband (59) aus Bochum am Hauptbahnhof erneut verhaftet worden, weil er sich an einem Jungen (11) vergangen haben soll. Er hatte wegen Kindesmissbrauchs schon in Strafhaft gesessen. Die Rückfallquote bei „Kurs“-Probanden liegt in NRW bei 3,5 Prozent.