Bochum. Frühere Hotelmitarbeiter in Bochum klagen gegen Kündigung. Die verkaufte Betreibergesellschaft stand wohl vor der Insolvenz.
Nach dem Verkauf der Kongress- und Hotelbetriebs GmbH mit den beiden Bochumer Hotels Renaissance und Courtyard wehren sich etliche der 100 gekündigten Mitarbeiter beider Häuser juristisch gegen ihre Entlassung. Dazu gehört auch der Hausmeister und Technische Leiter des Renaissance am Stadionring. Ihn hatte der neue Eigentümer noch im vergangenen Jahr fristlos entlassen, die meisten Beschäftigten hatten ihre Kündigung dagegen Ende Januar 2021 erhalten.
Der Vorwurf an den 58-jährigen Verantwortlichen für die Haustechnik: Er soll gemeinsam mit dem ehemaligen Geschäftsführer und Mitinhaber unmittelbar vor dem Verkauf des Unternehmens „noch einen allein für ihn günstigen, aus keinem Gesichtspunkt berechtigten und offensichtlich den Interessen der Gesellschaft zuwider laufenden Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben“.
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Unternehmen stand kurz vor der Insolvenz
Von einer „erheblichen Schädigung“ der 13 Invest GmbH, die als Tochtergesellschaft der Düsseldorfer Anter Group die Bochumer Hotels gekauft hat, ist nun die Rede, wie Rechtsanwältin Kerstin Seeger am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bochum ausführte. Schließlich habe die übernommene Kongress- und Hotelbetriebs GmbH kurz vor der Insolvenz gestanden.
Das vereinbarte Gehalt des Ex-Mitarbeiters sei doppelt so hoch wie tariflich üblich gewesen, die Vertragslaufzeit von neun Jahren ebenso ungewöhnlich wie der Ausschluss von Kurzarbeit und einer ordentlichen Kündigung. Diese und andere Vereinbarungen würden außerdem für eine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit sorgen. Künftig benötigten Renaissance und Courtyard überhaupt keinen angestellten Hausmeister mehr. Von einer Umstrukturierung ist die Rede, zu der offenbar auch die Auslagerung von Leistungen gehört.
Technischer Leiter hat an Verkaufsgesprächen teilgenommen
Dem Eindruck, bei dem Ende August geschlossenen und von September 2020 an gültigen Arbeitsvertrag gehe es um eine Gefälligkeit, trat der frühere Hotelangestellte, der acht Jahre lang im Renaissance gearbeitet hat, entgegen. Der geäußerte Verdacht, der Geschäftsführer und er seien „best buddies, wie es heißt“, sei falsch. Ungewöhnlich sei es aber schon, räumt er ein, dass er wie bereits 2017 an Verkaufsverhandlungen teilgenommen habe. „Das hat sich so entwickelt. Der Geschäftsführer wollte jemanden dabei haben, der alle technischen Fragen sofort beantworten kann.“
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Seine Entscheidung will das Gericht am 25. März verkünden. Christian Vollrath deutete aber bereits eine Tendenz an. „Wir tun uns sehr schwer mit der Kündigung“, so der Vorsitzende Richter. Er spricht von „erheblichen Zweifeln“ an den Kündigungsgründen. Auch der Kläger habe auf etwas verzichtet, nämlich auf sein Recht einer Vollzeitbeschäftigung.
Abfindung für Ex-Mitarbeiter steht im Raum
In den nächsten Tagen loten beide Verhandlungsparteien nun eine in Rede stehende Abfindung aus, die zwischen 8500 Euro, der Vorschlag der beklagten Firma, und 50.000 Euro, so die Rechnung des Kläger-Anwalts, liegen könnte. Offen bleibt, ob sich auch der frühere Geschäftsführer, der im Oktober 2020 entlassen wurde, aber immer noch 20 Prozent am Unternehmen hält, vor Gericht verantworten muss. Richter Christian Vollrath hatte die Frage in den Raum gestellt.
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