Mülheim. Ein Mülheimer soll Hunde misshandelt haben. Videos zeigen, wie er die Tiere tritt und drangsaliert. Was die Tierrechtsorganisation Peta fordert.
Einen Fall von Tierquälerei hat die Tierrechtsorganisation Peta in Mülheim aufgedeckt. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Mann, der in Mülheim gelebt haben soll, drei Bulldoggen tritt, anschreit und unwirsch mit den Hundeleinen dirigiert. Zudem sollen die Tiere die meiste Zeit in Verschlägen gelebt haben und auch zur Zucht benutzt worden sein. Peta hat nun Strafanzeige gegen den Mann erstattet.
Die Videoaufnahmen hinterlassen beim Betrachter eine Gänsehaut. Ein Mann schleift mal zwei, mal drei Hunde an Leinen durch einen Hausflur, einmal liegt eines der Tiere vor der Wohnungstür auf der Seite und rührt sich nicht. Der Hundehalter schließt die Tür auf, hebt den regungslosen Hund hoch und legt die Bulldogge im Wohnungsflur wieder ab. Auch da bleibt das Tier ohne Bewegung liegen. Nachdem sich die Tür geschlossen hat, hört man die Stimme des Mannes, der auf die Tiere einschreit, mutmaßlich auch tritt – Stimme und Geräusche auf dem Video sind verzerrt. Auf einer anderen Aufnahme ist deutlich zu sehen, wie der Hundehalter seine Hunde mit Tritten daran hindert, in den Hausflur zu laufen.
Informationen über Tiermisshandlung in Mülheim wurden über Whistleblower zugespielt
Hund von Schlossbrücke geworfen
Ein Fall von haarsträubender Tierquälerei hat sich im Dezember 2018 auf der Schlossbrücke zugetragen: Ein Mann hatte vor den Augen von Passanten einen Hund über das Brückengeländer in die eiskalte Ruhr geworfen. Das Tier starb, weil es sich beim Aufprall auf das Wasser schwere innere Verletzungen zuzog, wie eine Obduktion ergab.
Der Mann, der zeitweise auf der Straße lebte, dann zu seinem Lebensgefährten nach Mülheim zurückgekehrt war, berichtete von seinem problematischen Verhältnis zu dessen Mischlingshündin „Sandy“. Den Hund hat er nach eigener Angabe nie leiden können, gab der Angeklagte vor dem Amtsgericht an. Am Tattag habe er deshalb Streit mit seinem Freund gehabt und er habe bereits ab Mittag viel Alkohol getrunken, erzählte der 59-Jährige. Der Mülheimer wurde im Sommer 2020 zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt – ohne Bewährung.
Er legte Berufung ein. Doch auch die Kammer konnte ihm keine positive Sozialprognose ausstellen. Es musste hinter Gitter. Der Angeklagte lebt von Hartz IV und hat schon vier Mal erfolglos eine Langzeittherapie absolviert, mit der er vom Alkohol loskommen wollte. Das Vorstrafenregister des 59-Jährigen weist eine ganze Reihe von Verurteilungen auf, meist wegen kleinerer Betrügereien. Zur Tatzeit hatte er bereits unter Bewährung gestanden.
Die Aufzeichnungen seien der Tierrechtsorganisation Peta von einem Whistleblower, einem Informanten, der unerkannt bleiben will, zugespielt worden, berichtet Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta Deutschland, auf Nachfrage dieser Zeitung. Die Videos sind in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten entstanden, dokumentieren also wiederholt tierquälerisches Verhalten. Man habe Kontakt zu dem Informanten, kenne seine Identität. Der beschuldigte Mann soll mit den Hunden auch gezüchtet und die Welpen über Internetportale verkauft haben.
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Aufgrund der Rohheit der Taten sowie der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fordert die Tierrechtsorganisation Peta nun ein umgehendes Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Hundehalter und hat deswegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gestellt. Dort kann man den Eingang der entsprechenden Anzeige laut einer Pressesprecherin noch nicht bestätigen. Da die Anzeige aber erst vor Kurzem gestellt wurde, sei sie vermutlich noch nicht im System hinterlegt, erklärt die Pressesprecherin.
Mülheimer Veterinäramt spricht von einem „drastischen Fall“
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Mülheims Veterinäramt habe aktuell keine Kenntnis von dem Fall, sagt Amtsveterinärin Heike Schwalenstöcker-Waldner, die sich angesichts der verstörenden Videoaufzeichnungen schockiert zeigt. Durch Rücksprache mit Peta habe sie bestätigt bekommen, dass der Tatort ein Wohnhaus in Mülheim sei. Zwischenzeitlich sei der Mann nach Neukirchen-Vluyn verzogen, weshalb die Veterinärbehörde im Kreis Wesel zuständig sei.
„Wir haben Peta nun gebeten, ihre Materialien auch dorthin zu schicken, damit die Kollegen dort umgehend tätig werden können.“ Schwalenstöcker-Waldner bezeichnet die Misshandlungen, die die Aufnahmen belegen, als „drastischen Fall“ und sagt: „Hätten wir davon gewusst, wären wir sofort eingeschritten.“
Bulldoggen sollen größtenteils in Verschlägen eingesperrt gewesen sein
Petas Informationen zufolge soll der Mann die Hunde bis zu 90 Prozent des Tages in Verschlägen eingesperrt haben. Wie der Whistleblower zudem berichtet, sollen die Bulldoggen seit dem Umzug des Halters an den Niederrhein durchgehend im Keller leben und sich dort auch erleichtern müssen. „Die Hunde müssen da rausgeholt werden, denn sie schweben bei dem Mann in Lebensgefahr“, ist Peta-Referentin Jana Hoger überzeugt.
Bei Taten, bei denen Hunde geschlagen und ihnen wiederholt Schmerzen und Leiden zugefügt werden, handelt es sich mindestens um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so Peta. Tierquälerei ist demnach eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Jana Hoger drängt auf schnelles Handeln: „Der Mann scheint hochaggressiv zu sein und stellt damit nicht nur eine Bedrohung für die Hunde dar.“