Berlin. . Suchmaschinen wie Google, Bing und Co. sollen künftig für die Nutzung von Verlagsinhalten im Internet bezahlen. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Blogger und private Nutzer sollen dem Entwurf nach nicht betroffen sein. Kritik von der Piratenpartei.
Internet-Suchmaschinen dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres Zeitungstexte auf ihren Seiten veröffentlichen. Presseverlage können von Google und anderen Anbietern eine Gebühr verlangen oder ihnen die Nutzung der Texte untersagen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Leistungsschutzrecht vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Die Verlage sollten einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen können, heißt es in dem Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Blogger, Unternehmen, Verbände, Anwaltskanzleien sowie private Nutzer sind nicht betroffen.
Gesetz soll Geschäftsmodell von Verleger schützen
Konkret will die Bundesregierung Verlagen einen Schutz vor Anbietern von Suchmaschinen sowie vor solchen Diensten bieten, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigen Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen". Die bloße Verlinkung eines Artikels sowie die Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit bleiben aber erlaubt.
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Werden Texte dennoch unerlaubt verwendet, können die Verlage auf Unterlassung klagen. Die Höhe der zu erwartenden Vergütung lässt sich laut Ministerium nicht beziffern.
Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist als Ziel schon im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb aus dem Jahr 2009 enthalten. Das Projekt ist seitdem heftig umstritten. Vor allem im Internet laufen Nutzer Sturm gegen das Vorhaben. Die Parteichefs von CDU, CSU und FDP hatten Anfang Juni aber vereinbart, dass das Vorhaben nun umgesetzt werden soll. Vor allem der frühere Gesetzentwurf war umstritten, weil befürchtet worden war, dass auch Privatblogger kräftig zur Kasse gebeten werden.
Piraten kritisieren weiterhin Leistungsschutzrecht
Die Piraten sind gegen Pläne der Bundesregierung zur Bezahlung von Verlagsinhalten im Internet. "Weder profitieren davon die Urheber, noch die Netzwelt", sagte der Urheberrechtsbeauftragte der Partei, Bruno Kramm, am Mittwoch. Stattdessen befürchten die Piraten, dass das Gesetz die Meinungsvielfalt im Internet eingeschränkt.
Der Bundesverband der Freiberufler sieht die überarbeiteten Pläne zur Bezahlung von Verlagsinhalten im Internet auf dem richtigen Weg. "Nach unserer Lesart ist der vorgelegte Gesetzentwurf deutlich in die richtige Richtung nachgebessert worden", sagte der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Rolf Koschorrek, der Nachrichtenagentur dapd. (rtr/dapd)