Berlin. Im Streit um das geplante Leistungsschutzrecht fordert Google einen Runden Tisch im Kanzleramt. Dort wollen sich die Vertreter der Suchmaschine mit Verlags-Vertretern zusammensetzen. Die Verlage fordern von Google Geld dafür, dass die Suchmaschine Ausschnitte ihrer Seiten zeigt.
Der Suchmaschinenriese Google hat eine Diskussion um den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Bezahlung von Inhalten im Internet gefordert. Es sollte einen Runden Tisch mit allen Beteiligten im Kanzleramt geben, schlug Googles Kommunikationschef für Nordeuropa, Kay Oberbeck, am Dienstag vor. Das Unternehmen bestätigte auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Branchendienstes "Meedia". Das würde auch die Verleger betreffen, die sich für das Leistungsschutzrecht einsetzen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht würde Google und Co. verpflichten, Verlagen Geld zu bezahlen, wenn die Suchmaschinen in ihren Trefferlisten auf Verlagswebseiten verlinken und Textanrisse von Nachrichten anzeigen. Denn Google verkauft neben seinen Suchtreffern Werbung. An diesen Einnahmen wollen die Verlage beteiligt werden. Google sieht darin jedoch einen "Eingriff in die Informationsfreiheit". Verlage könnten bereits "durch eine einfache Programmierungszeile" verhindern, dass ihre Online-Inhalte in Googles Suchergebnissen angezeigt werden, sagte Oberbeck.
Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht "noch nicht ausgereift"
Auch die Verlegerverbände hatten den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums kritisiert - ihnen ist er nicht umfassend genug. Denn ursprünglich war geplant gewesen, dass auch Blogger und Unternehmen, die ihren Mitarbeitern in firmeneigenen Netzen Artikel von Verlagswebseiten zugänglich machen, dafür Geld an die Verlage zahlen. Der jüngste Entwurf des Gesetzes beschränkt sich dagegen auf Suchmaschinen.
Auch die Unions-Bundestagsabgeordneten Günter Krings und Andrea Voßhoff halten die Einschränkung für "nicht nachvollziehbar". "Gesetzestechnisch ist der Entwurf offensichtlich noch nicht ausgereift", teilten sie mit. Andere Anbieter, die Nachrichten zusammenstellen und verkaufen, sollten dafür ebenfalls Lizenzen von Verlagen erwerben müssen. (dapd)