Hamburg. . Die Gema will sich mit dem Urteil im Rechtsstreit mit dem Videoportal Youtube noch nicht zufrieden geben. Die Rechteverwertungsgesellschaft hat Berufung eingelegt. Der Urheberschutz bei Internet-Musikvideos gehe noch nicht weit genug. Youtube legte gleich nach.
Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Youtube haben beide Parteien Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Youtube-Sprecherin Mounira Latrache bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd, dass die Google-Plattform ebenfalls in die nächste Instanz ziehe. Die Gema hatte diesen Schritt zuvor ebenfalls getan. Das vor vier Wochen vom Hamburger Landgericht verkündete Urteil zu Fragen des Urheberrechtsschutzes bei Internet-Musikvideos gehe „noch nicht weit genug“, teilte die Gema am Montag in München mit. Deshalb sei fristwahrend Berufung gegen die Entscheidung beim Hamburger Oberlandesgericht eingelegt worden.
Das Landgericht der Hansestadt hatte am 20. April entschieden, dass Youtube urheberrechtlich geschützte Musikvideos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell entfernen und ein erneutes Hochladen in seinem Netzwerk durch Filtersoftware unterbinden muss. Die Richter wiesen in dem von der Gema angestrengten Verfahren allerdings die weitergehende Forderung ab, Youtube selbst bei Verstößen als Urheberrechtsverletzer zu bestrafen. Ihrer Ansicht nach greift lediglich die sogenannte Störerhaftung. Sie verpflichtet Netzwerk-Betreiber dazu, ihnen bekannte illegale Handlungen zu unterbinden.
Auch Youtube ließ sich Berufung offen
Hintergrund des Prozesses ist ein schon seit Jahren andauernder Streit um die Bezahlung der Rechteinhaber durch Youtube, einem Tochterunternehmen des US-Internetgiganten Google. Die Auseinandersetzung ist Teil der derzeit sehr kontrovers geführten Kontroverse um das Thema Urheberrecht für künstlerische und kulturelle Beiträge im Internet. Als eine Reaktion auf die gescheiterten Gespräche hatte Youtube in Deutschland schon vor längerer Zeit den Zugang zu zahlreichen Musikvideos gesperrt. Das sorgte unter Fans für großen Ärger.
Das erstinstanzliche Urteil des Hamburger Landgerichts hatten beiden Seiten als zumindest teilweise Bestätigung ihrer Positionen bezeichnet, sich aber einen Gang in die Berufung ausdrücklich offengelassen. Nach der Entscheidung des Gerichts hätten beide Parteien auch wieder direkt miteinander verhandelt, teilte die Gema am Montag mit. Es habe sich aber schnell gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf diesem Wege keine Einigung zu erzielen gewesen sei. Die Gema begründete dies mit der Weigerung von Youtube, die Ergebnisse der Verhandlungen zu veröffentlichen. Das sei für sie von entscheidender Bedeutung. (afp/dapd)