Berlin. . Eine Krankenversicherung fürs Ausland gehört in jedes Reisegepäck, erklären Verbraucherschützer. Sie ist nicht teuer und schützt im Ernstfall vor hohen Kosten – zum Beispiel bei einem Krankenrücktransport. Die Stiftung Warentest hat Versicherungen geprüft und viele „sehr gute“ Tarife gefunden.
Die Deutschen sind eines der reisefreudigsten Völker der Welt. Wenn jetzt bald die Reisezeit beginnt, sollten Urlauber bei aller Vorfreude nicht den richtigen Versicherungsschutz vernachlässigen. Wenngleich viele Policen nicht nötig oder gar überflüssig sind, sollte jeder Urlauber doch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. „Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Reisegepäck gehört“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Auslandskrankenversicherungen sind nicht teuer. Nach Angaben des BdV zahlen Einzelreisende zwischen acht und zehn Euro im Jahr für einen guten Schutz, ein solides Familienpaket lässt sich bereits für unter 20 Euro ergattern. „Das ist sehr wenig im Vergleich zu den Kosten, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland auf einen zukommen können“, sagt Verbraucherschützerin Boss.
So könne schon bei einem Kranken-Rücktransport aus der Türkei oder Spanien schnell eine fünfstellige Summe zusammenkommen. Denn schon bei einem Beinbruch ist oft ein Rücktransport in einem speziellen - sehr teuren - Flugzeug nötig. Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht.
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Außerhalb der EU und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt sie auch nicht für Behandlungskosten oder Medikamente auf. Aber selbst innerhalb der EU und in Partnerländern mit Abkommen ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Denn die gesetzliche Kasse übernimmt auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen nur Leistungen, die in dem jeweiligen Reiseland üblich sind.
Rechnet ein Arzt Behandlungen privat ab, erstattet die GKV auch nicht die vollen Behandlungskosten, merkt die Stiftung Warentest an. „Privat abgerechnete Leistungen werden oft höher angesetzt als in dem Land üblich“, warnt Boss. Eine Auslandspolice deckt das jedoch ab.
Auch für Privatversicherte ist ein Abschluss sinnvoll
Sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung nach Einschätzung der Verbraucherschützer auch für Privatversicherte. Denn bisweilen übernehmen auch die Privatkassen nicht die Kosten für den Rücktransport. Aber selbst wenn sie den teuren Rücktransport zahlt, kann die Abwicklung über eine Auslandskrankenversicherung günstiger sein, weil Versicherte so ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht verlieren.
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Wie bei jeder Versicherung ist der Blick in die Tarifbedingungen entscheidend. „Besonders wichtig sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen“, erklärt Bianca Boss. Chronisch Kranke haben oft das Nachsehen, wenn sie im Urlaub krank werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann böse Überraschungen vermeiden.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, einen weiteren wichtigen Punkt unbedingt zu berücksichtigen. Die Versicherer unterscheiden zwischen „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Rücktransporten und „medizinisch notwendigen“. Viel besser sind Policen mit der ersten Regelung, weil ein „medizinisch notwendiger“ Rücktransport in die Heimat an striktere Bedingungen geknüpft ist.
Besonders für ältere Menschen kann es belastend sein, mehrere Wochen in einem Krankenhaus im Ausland zu verbringen, weil man zum Beispiel die Sprache nicht gut versteht und keine Angehörigen um sich hat. Die Stiftung Warentest hat in einem Test („Finanztest“ 6/2014) deshalb jene Versicherungen besser bewertet, die auch „sinnvolle und vertretbare“ Rücktransporte übernehmen.
Die besten Policen im Test
Testsieger war diesmal für Familienpolicen die Würzburger mit ihrem Tarif „TravelSecure AR“ ohne Selbstbeteiligung für 28 Euro im Jahr. „Günstiger und ebenfalls sehr gut sind Allianz, Barmenia, Envivas/ TK, Ergo Direkt und Neckermann“, berichtet die Stiftung. Der BdV empfiehlt Familien die Allianz und Ergo Direkt. Einzelreisenden rät die Stiftung zum Tarif „R32“ der Allianz für 9,80 Euro im Jahr.
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Für Senioren ab 70 schnitt die Debeka „sehr gut“ ab mit ihrem „Einzeltarif AR“. Andere Versicherungen verlangen für Senioren oft Zuschläge. Tipp: Beim Blick in die Versicherungsbedingungen prüfen, ob die Assekuranz bei plötzlichen Unruhen oder einem Bürgerkrieg zahlt. „Manche Versicherer regeln das nicht klar“, so die Stiftung. Die mit „sehr gut“ bewerteten Versicherungen aber zahlen – aber auch nur dann , wenn das Auswärtige Amt nicht schon vor Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hatte.
Auch Verbraucher, die schon eine gute Versicherung haben, sollten über einen Wechsel nachdenken, wenn sie schon jahrelang beim selben Versicherer sind. Denn die Jahresverträge verlängern sich automatisch, und die Tests von Stiftung Warentest haben gezeigt, dass neue Tarife meist besser sind. „Schließen Sie deshalb ab und zu einen neuen Vertrag ab“, empfehlen Experten.
Was im Ernstfall zu tun ist
Zur Abwicklung im Ernstfall: Eine Rückerstattung ist normalerweise kein Problem. Bei kleineren Behandlungen zahlt man den Arzt im Ausland und holt sich mit den Belegen seine Auslagen von der Versicherung zurück. Manche Assekuranzen verlangen eine Übersetzung auf Kosten der Versicherten.
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Hinweis der Stiftung Warentest: Auf der Arzt-Rechnung sollten der Name stehen sowie möglichst genaue Angaben zur Diagnose, Therapie und Arzneimitteln. Bei Zweifeln lieber bei der Versicherung nachfragen.
Versicherungsschein und Notrufnummer der Versicherung gehören ins Reisegepäck. Denn: Teure Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte müssen der Versicherung sofort gemeldet werden. „Informieren Sie den Versicherer so früh wie möglich“, empfiehlt die Stiftung.“
Das hat kürzlich auch das Münchener Amtsgericht bestätigt (Az.: 273 C 32/13). Ein Urlauber, der in Kamerun unter Magenkrämpfen litt, blieb auf den Behandlungskosten von mehr als 3000 Euro sitzen - weil er es versäumt hatte, die Notrufzentrale der Versicherung rechtzeitig einzuschalten und weil er nur die Rechnung, aber weder Arztbrief noch sonstige medizinische Befunde vorlegen konnte.