Witten. Als einzige städtische Abgabe steigt 2021 in Witten die Abwassergebühr um 16 Cent. Es gibt Pläne, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen.

Im kommenden Jahr bleiben die städtischen Gebühren in Witten weitestgehend gleich. Nur für die Entwässerung müssen die Bürger im Vergleich zum laufenden Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen. Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hundesteuer bleiben dagegen unverändert. Auch bei den Friedhofsgebühren und der Vergnügungssteuer bleibt alles beim Alten. Dafür könnte die Zweitwohnungssteuer schon bald abgeschafft werden. Hier ein Überblick:

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren steigen um 16 Cent je Kubikmeter Wasser. Im kommenden Jahr werden die Wittener also 3,06 statt 2,90 Euro bezahlen müssen. Ein Musterhaushalt mit vier Personen und einem angenommenen Verbrauch von 200 Kubikmetern Wasser im Jahr zahlt demnach künftig 32 Euro mehr als 2020. 

Auch die Niederschlagsgebühr steigt um sieben Cent je Quadratmeter Grundstücksfläche: von 1,52 auf 1,59 Euro. Bei einem 120 Quadratmeter großen Grundstück wären das also 8,40 Euro im Jahr zusätzlich. Die Mehrbelastung für einen Musterhaushalt liegen damit bei rund 40 Euro im Jahr. Das sei aber nur ein grober Richtwert, so Stadtkämmerer Matthias Kleischmidt.

Auch die Kosten für Niederschlagswasser erhöhen sich in Witten im Jahr 2021 leicht.
Auch die Kosten für Niederschlagswasser erhöhen sich in Witten im Jahr 2021 leicht. © Funke Foto Services | Bastian Haumann

Die Erhöhung der Gebühren seien zu rund der Hälfte auf eine Steigerung der sogenannten Reinhaltebeträge zurückzuführen, die die Stadt an den Ruhrverband und die Emschergenossenschaft entrichten muss. Diese klären die Abwässer. Zum anderen verzeichne man rückläufige Mengen beim Abwasser. "Aber die Kosten für Instandhaltung des Kanalnetzes und die Abschreibungen darauf bleiben konstant", so der Kämmerer. Diese würden einen großen Block in der Gebührenkalkulation ausmachen.

2020 mussten die Bürger in Witten im Schnitt 780 Euro für Abwassergebühren verrichten. Damit liege die Stadt aber im guten Mittelfeld, so Kleinschmidt. Der NRW-weite Durchschnitt liege laut Steuerzahlerbund bei 730 Euro. Im Oberbergischen Kreis müssten die Einwohner über 1200 Euro für Abwasser bezahlen, im Kreis Borken hingegen nur 246 Euro.

Straßenreinigung

Unverändert bleiben die Gebühren für die Straßenreinigung. Pro laufendem Bordsteinmeter muss ein Hausbesitzer (und Mieter anteilig) 2,39 Euro an die Stadt entrichten - bei einer wöchentlichen Reinigung. Dieser Preis gilt in einer Anliegerstraße. Wer ein zehn Meter langes Grundstück besitzt, zahlt also 23,9 Euro im Jahr bei einmaliger Reinigung.

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Bei einer Straße mit Durchgangsverkehr berechnet die Stadt 1,99 Euro pro laufendem Meter. Wird mehr als einmal in der Woche gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

Müllabfuhr

Auch bei den Müllgebühren bleibt es 2021 wie gehabt. Die Jahresgebühr für eine 60-Liter-Tonne inklusive Biotonne beträgt 119,52 Euro -- wenn alle zwei Wochen geleert wird. Eine Tonne mit 80 Liter Fassungsvermögen kostet 159,36 Euro, für die 120-Liter-Tonne werden 239,04 Euro fällig.

Zweitwohnsitzsteuer

Die Stadtverwaltung plant, die Zweitwohnsitzsteuer abzuschaffen. Der Grund: Man verdiene nicht viel an der Steuer, sagt Kämmerer Matthias Kleinschmidt. Dafür sei sie sehr aufwendig in der Nachverfolgung und Überprüfung. Sie löse mehr Ärger aus als sie Nutzen bringe. Zwölf Prozent der Kaltmiete eines Jahres werden dafür bislang noch fällig.

Als zweiten Schritt könnte es dann eine Kampagne an der Universität geben, um Studenten davon zu überzeugen, ihren Erstwohnsitz in der Stadt zu melden. "Für viele ist Witten ja der Lebensmittelpunkt", so Kleinschmidt. Gerade, weil sich zahlreiche studenten in der Stadt - vor allem im Wiesenviertel - engagieren.

Eine entsprechende Vorlage wird derzeit erarbeitet. Der Kämmerer rechnet nicht mit Widerspruch für diesen Vorstoß. Schon Anfang Februar könnte der Rat darüber abstimmen. Im März oder spätestens April könnte die Steuer dann bereits Geschichte sein, schätzt Kleinschmidt.

Sonstiges

Wer sich einen Hund zulegt, muss dafür im Jahr 138 EUR an Hundesteuer einkalkulieren. Wer zwei Hunde hält muss 210 Euro je Tier an Steuern zahlen, bei drei und mehr Hunden steigt dieser Betrag auf 258 EUR je Tier im Jahr.

Nachdem die Stadt 2019 die Friedhofsgebühren angepasst und im Schnitt um 15 Prozent erhöht hat, bleiben diese nun unverändert. Ein Reihengrab kostet seitdem etwas über 1500 Euro. Die gültige Satzung mit allen Preisen finden Sie hier.

Die Vergnügungssteuer ist seit 2014 unverändert. Die Kommune greift in Spielhallen 22 Prozent der Einspielerlöse ab, in Kneipen 16 Prozent.

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