Berlin. Apotheken erhalten künftig mehr Geld für ihren Notdienst. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz am Donnerstag verabschiedet. So erhalten Apotheken für ihren Bereitschaftsdienst zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr einen Zuschuss von rund 200 Euro. Apotheken auf dem Land sollen davon profitieren.

Deutschlands Apotheken erhalten künftig mehr Geld für ihre nächtlichen Notdienste. Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, gibt es künftig für den Bereitschaftsdienst zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr früh einen pauschalen Zuschuss von rund 200 Euro - unabhängig davon, ob Patienten den Notdienst in Anspruch genommen haben oder nicht. Davon sollen vor allem Apotheken auf dem Land profitieren, die weniger Kunden haben als in der Stadt, wegen der geringen Apotheken-Dichte aber häufiger Nachtdienste anbieten müssen.

Bislang konnten die Apotheken lediglich einen Nachtzuschlag von 2,50 Euro für jede Inanspruchnahme berechnen. In Regionen mit niedriger Kundendichte kam so jedoch wenig Geld zusammen, obwohl die jeweilige Apotheke die ganze Nacht besetzt war.

Festzuschlag wird um 16 Cent erhöht

Künftig gibt es für die Apotheken sowohl den bisherigen Nachtzuschlag pro Kunden als auch den pauschalen Zuschuss. Um diesen Zuschuss zu finanzieren, wird der Festzuschlag für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um 16 Cent erhöht. Diese Summe fließt dann in einen Fonds des Deutschen Apothekerverbands, der den Nachtzuschuss an seine Mitglieder auszahlt.

Den Krankenversicherungen drohen durch die Anhebung des Festzuschlags allerdings Zusatzausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr, was bei den Kassen auf Kritik stößt. Der Apothekerschaft würden rechtzeitig zur Bundestagswahl zusätzliche Beitragsgelder überwiesen, klagte Uwe Deh vom AOK-Bundesverband im "Handelsblatt" (Donnerstag). "Die Patienten haben davon nichts." (dpa)