Berlin. Der IT-Branchenverband Bitkom weist darauf hin, das Versandapotheken bei rezeptpflichtigen Medikamenten die Zusendung der Rezepte verlangen. Dies unterscheide seriöse Apotheken von unseriösen. Darüber hinaus seien sie zur telefonischen Kundenberarung verpflichtet.

Seriöse Versandapotheken verlangen bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente die postalische Zusendung eines Rezeptes. Außerdem sind sie gesetzlich zur telefonischen Kundenberatung verpflichtet. Darauf weist der IT-Branchenverband Bitkom hin. Die Hotline muss mit pharmazeutischem Fachpersonal besetzt sein.

Oft gebe es zusätzlich eine Beratung per Mail oder Fax. Zudem sollten im Impressum der Versandapotheke alle wichtigen Informationen von der Adresse über den Namen des verantwortlichen Apothekers bis hin zur Telefonnummer, der Aufsichtsbehörde und der zuständigen Apothekenkammer aufgelistet sein.

3000 zugelassene Versandapotheken

Im Internet finden Verbraucher eine Übersichtsliste aller derzeit rund 3000 zugelassenen deutschen Versandapotheken. Es gibt dem Verband zufolge aber auch Apotheken aus bestimmten anderen europäischen Ländern mit einer Versanderlaubnis für Deutschland.

Ausschlaggebend für eine Bestellung bei einer Versandapotheke ist meist der Preis. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Apotheken Rabatte von bis zu 50 Prozent des vom Hersteller empfohlenen Preises geben - bei rezeptfreien Arzneimitteln sogar darüber hinaus. Für das Einsenden von Rezepten gewähren Versandapotheken ihren Kunden oft Freiumschläge oder erstatten die Portokosten.
(dpa)