Oberursel. Wegen den neuen Rabattverträgen zwischen Medikamentenherstellern und Krankenkassen können Apotheken nun Arzneimittel herausgeben, die nicht vom bisher gewohnten Produzenten stammen. Ärzte können diesen Austausch verhindern, wenn sie bei der Ausstellung eines Rezepts “aut idem“ ankreuzen.
Patienten müssen ab dem 1. Juni damit rechnen, in der Apotheke Medikamente von einem anderen als dem bisher gewohnten Hersteller zu bekommen. Hintergrund sind die dann geltenden neuen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelproduzenten, wie die Initiative Schmerz messen erläutert. Da sich trotz des gleichen Wirkstoffs Wirkung und Verträglichkeit der Medikamente unterscheiden können, komme der Austausch vor allem bei Schmerzpatienten der Einstellung auf ein neues Arzneimittel gleich.
Um das zu vermeiden, rät die Initiative Betroffenen, den Apotheker nach dem Grund für den Austausch zu fragen und ihren behandelnden Arzt darüber zu informieren. Er könne sie dann über mögliche Begleiterscheinungen aufklären. Außerdem habe er die Möglichkeit, den Austausch zu verhindern, indem er auf dem Rezept das Kästchen mit den Worten "aut idem" ankreuzt. Dann müsse der Apotheker das auf dem Schein vermerkte Medikament herausgeben. Die Initiative ist eine Kooperation der Deutschen Schmerzliga und der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie. (dpa)