Bonn. Mit der DAK ist die drittgrößte Krankenkasse ins Visier des Versicherungsamtes geraten. Vertreter eines Kooperationspartners sollen überhöhte Prämien bekommen. Die Kasse sieht bei sich keine Schuld und weist eine Darstellung des NDR zurück.
Nach Medienberichten über überhöhte Prämienzahlungen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) Ermittlungen gegen Deutschlands drittgrößte Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, eingeleitet. Die Versicherung sei zur Stellungnahme zu dem Bericht und zur Übersendung von Unterlagen aufgefordert worden, sagte BVA-Sprecher Tobias Schmidt am Mittwoch der dpa. Mit einem Ergebnis der Untersuchung sei in etwa einer Woche zu rechnen.
Der Rundfunksender "NDR Info" hatte berichtet, ein privater Kooperationspartner der DAK, die Hamburger HanseMerkur-Versicherungsgruppe, biete Versicherungsvertretern überhöhte Prämien von bis zu 150 Euro, wenn sie Kunden zum Wechsel zur DAK animierten. Besonders erfolgreiche Vertreter sollen zudem einen Kleinwagen ein Jahr lang umsonst nutzen dürfen. Wenn der Sachverhalt so wäre, dann seien die Prämien nicht mit den Wettbewerbsgrundsätzen vereinbar, sagte Schmidt. Es gelte eine Obergrenze von 80 Euro. HanseMerkur arbeitet seit Jahren mit der DAK zusammen und bietet deren Kunden Zusatzversicherungen an.
60 Euro Prämie für Neugewinnung von DAK-Kunden?
Die DAK wies die Darstellung des NDR zurück. "Die DAK-Gesundheit zahlt für eine Neuaufnahme durch Vertriebsmitarbeiter der HanseMerkur 60 Euro", teilte ein Sprecher am Mittwoch in Hamburg mit. "Die für alle Krankenkassen verbindlichen Wettbewerbsgrundsätze erlauben sogar eine Vergütung bis zu 80,80 Euro für Neumitglieder aufzuwenden, die von privaten Versicherungsvermittlern geworben werden. Die DAK-Gesundheit schöpft diesen Betrag nicht aus."
Auch interessant
Auch der NDR hatte berichtet, dass die DAK der HanseMerkur-Gruppe für die Neugewinnung von Mitgliedern 60 Euro zahle. Das kritisierte Prämiensystem werde nach übereinstimmender Darstellung der beiden Versicherer von HanseMerkur in Eigenregie betrieben. Das BVA sieht solche zusätzlichen Zahlungen durch eine private Krankenversicherung aber kritisch. "Das werten wir als eine Umgehung der Wettbewerbsgrundsätze, weil die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, mit einem gewissen Werbebudget auszukommen", zitiert der NDR-Bericht eine BVA-Sprecherin. (dpa)