Berlin. Gehälter von Kassenchefs und Verbandsoberen im Gesundheitssystem sollen besser kontrolliert werden. Die Verträge sollen erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht in Kraft treten können. Dies sieht ein Entwurf von CDU und FDP vor, für den das Gesundheitsministerium Formulierungshilfe leistete.
Ein Gesetzentwurf der Union und FDP sieht vor, dass die Gehälter von Kassenchefs und Verbandsoberen im Gesundheitssystem künftig besser kontrolliert werden sollen. Die Verträge sollen erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht in Kraft treten können.
Die neue Regelung zielt auf Vorstände der Krankenkassen, auf die Chefs der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bund und Ländern sowie auf die Vorsitzenden des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss sind betroffen. Rechtsaufsicht sind Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Länder.
Manche Kassenchefs verdienen mehr als die Bundeskanzlerin
Anlass für die Initiative waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im vergangenen Jahr. Köhler hatte zunächst ein Jahresgehalt von 350.000 Euro im Jahr ausgehandelt. Nachdem Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320.000 Euro reduziert. Es liegt damit aber immer noch über dem der Bundeskanzlerin.
KrankenkasseDer Bundesrechnungshof hatte viele Verträge der Kassenvorstände den Angaben zufolge schon 2008 als überhöht kritisiert und Änderungen angemahnt. Die von Schwarz-Gelb geplante Neuregelung soll an die dritte Novelle zum Arzneimittelgesetz angehängt werden, damit sie vor der Sommerpause noch beschlossen werden kann. (dpa)