Essen. Zoll und Polizei in 100 Staaten haben in der vergangenen Woche dem Handel mit illegalen Arzneien einen schweren Schlag versetzt. Bei der weltweit von Interpol geführten Operation „Pangea V“ wurden tonnenweise Medikamente sichergestellt, die per Internet im Ausland geordert wurden und im Verdacht stehen, schwere Gesundheitsschäden zu verursachen.

Der Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel per Internet aus dem Ausland ist für Zehntausende von Abnehmern nicht nur Gesundheitsrisiko, sondern wird zunehmend zum teuren Einkauf. Deutsche Zollbehörden verhängen immer öfter saftige Bußgelder bis zu einer Höhe von 200 Euro. Stellte das für den Frankfurter Flughafen zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt 2007 387 Verstöße fest, waren dies 2011 schon über 15.000.

Die meisten der verbotenen Internet-Arzneien erreichen die Bundesrepublik über Frankfurt, wo die Pakete vom Zoll nach Potenz-, Verhütungs- und Schlankheitsmitteln sowie nach verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln und Antidepressiva durchsucht werden. Alleine bei einer siebentägigen Großaktion, die in dieser Woche endete, beschlagnahmten Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt 530 Pakete mit 68.000 Tabletten und 2100 Doping-Ampullen.

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Bei der weltweit von Interpol geführten Operation „Pangea V“ wurden tonnenweise illegale Medikamente und muskelaufbauende Präparate sichergestellt, die per Internet im Ausland geordert wurden und im Verdacht stehen, als nachgemachte oder komplett gefälschte Arzneien schwere Gesundheitsschäden zu verursachen.

"Skrupellosigkeit der Anbieter stößt auf Sorglosigkeit der Käufer"

Alleine in Deutschland wurden zwischen dem 25. September und dem 2. Oktober 68.000 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr gezogen. Zudem laufen seit Beginn des Jahres bereits 284 neue Ermittlungsverfahren gegen Anbieter. Im vergangenen Jahr wurde in 1300 Fällen ermittelt – ein Plus von 42 Prozent gegenüber 2010. „Die Tendenz ist steigend“, so die Fahnder. Norbert Drude, Chef des Zollkriminalamtes, findet es „erschreckend, in welch' großem Ausmaß Skrupellosigkeit der Anbieter auf Sorglosigkeit der Käufer stößt“.

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Sehr deutlich warnen die Ermittler deshalb die Abnehmer nicht nur vor den möglichen massiven Gesundheitsschäden. Sie betonen auch die strafrechtlichen Folgen. Denn seit 2007 können auch die Käufer belangt werden – erfahrungsgemäß passiert dies oft schon ab Kaufmengen von 30 Tabletten aufwärts mit Verwarnungsgeldern von 35 Euro oder Bußgeldern bis zu 200 Euro. Drude: „Jeder Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen ist eine Ordnungswidrigkeit.“