Lüdenscheid/Atlena.
Buchstäblich vor dem Schmelzofen bewahrte die Polizei Silberschmuck der in Hagen lebenden Designerin Gabriele Nimmermann. Die kostbaren Stücke waren am 19. Oktober 2012 aus der Stadtgalerie Altena gestohlen und über einen Juwelier aus Lüdenscheid nach Duisburg gebracht worden.
Dort sollte der Schmuck gerade eingeschmolzen werden, als die Ermittler auftauchten. Jetzt musste sich einer der beiden Einbrecher wegen dieser und weiterer Taten im Amtsgericht Altena verantworten.
Der 26-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab. „Wir sind in die Stadtgalerie gegangen, um uns die Zeit zu vertreiben. Dann haben wir den Schmuck gesehen. Nachts stand ein Fenster auf, durch das wir rein sind.“ Die Beute habe sein Mittäter für 475 Euro an einen Juwelier in Lüdenscheid verhökert, der von der Herkunft der auf etwa 7500 Euro geschätzten Preziosen offenbar nichts wusste.
Keine Bewährung wegen zahlreicher Vorstrafen
Dieser relativ spektakuläre Bruch war nur einer unter vielen Punkten in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Unter anderem erbeutete der 26-Jährige am 3. Januar er bei einem Einbruch an der Scharnhorststraße in Lüdenscheid– nach seinen Angaben – ein Handy, ein Laptop und zwei Goldringe. Interessanterweise waren von den Bewohnern darüber hinaus Kameralinsen, Goldschmuck für 7000 Euro, ein Sparschwein mit 80 Euro, eine Wii-Spielekonsole und eine Kopfhörerstation als gestohlen gemeldet worden. „Nein, nein, nein“, versicherte der Angeklagte bei der Aufzählung der angeblich gestohlenen Dinge: „200 Euro habe ich beim Hehler für die Sachen bekommen.“
Für die Einbrüche, Diebstähle und Betrügereien schickte ihn das Schöffengericht jedoch 18 Monate ins Gefängnis. Die Frage einer Bewährung stellte sich nach zahlreichen Vorstrafen nicht mehr. „Da fällt einem gar nichts mehr zu ein“, gestand Richter Dirk Reckschmidt. Stattdessen wird der Angeklagte eine weitere 18-monatige Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden war, ebenfalls verbüßen müssen.
Und eine fünfmonatige Haftstrafe wegen einer Körperverletzung, die das Amtsgericht Arnsberg schon gar nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt hatte. Aus dieser Haftstrafe war der Angeklagte in Handschellen ins Amtsgericht Altena gekommen. „Ich wollte mich bei den Geschädigten entschuldigen“, sagte er in seinem „letzten Wort“.